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Kleve: Kleve unter Denkmalschutz

VON JENS HELMUS - zuletzt aktualisiert: 18.08.2007

Kleve (RPO). Interessierte Bürger und Ratsmitglieder wurden am Donnerstagabend über Veränderungen aufgeklärt, die die Erklärung der Klever Innenstadt zum „ortsfesten Bodendenkmal“ mit sich bringt. Für Grundbesitzer innerhalb des Gebietes bedeutet die Aufnahme in die Denkmal-Liste vor allem, dass Eingriffe in das Erdreich künftig mit Vorsicht zu genießen sind. Denn wer ein Baudenkmal beschädigt oder gar eigenhändig beseitigt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

„Solange Sie an Ihrem Grundstück nichts verändern, haben Sie gar keine Probleme“, beruhigt Archäologe Martin Vollmer-König. Bei alltäglichen Gartenarbeiten und oberflächlichen Umgrabungen besteht ebenfalls keine Gefahr, dass ein Baudenkmal beschädigt wird. Erst bei tieferen Grabungen ist es möglich, dass man auf Überreste alter Gebäude, Brunnen oder ähnlichem stößt. Wer also plant, eine solche Veränderung auf seinem Grund und Boden vorzunehmen, sollte sich vorher bei der Kommune als untere Denkmalbehörde eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“ einholen. Für den Fall, dass bei den Arbeiten tatsächlich ein Baudenkmal zum Vorschein kommt, sollte die Behörde erneut informiert werden und das Objekt solange unberührt bleiben, bis das Objekt offiziell geprüft wurde.

Schwieriger wird es, wenn man einen Neubau auf denkmalgeschütztem Boden plant. Bei tiefen in das Erdreich ist ein Archäologe, der die Ausgrabungen begleitet, unabdingbar. Finanziert wird die archäologische Fachkraft übrigens durch den Eigentümer des Grundstückes, sofern die Kosten „verhältnismäßig“ bleiben. Kommt tatsächlich ein Fund zum Vorschein, der Aufschluss über vergangene Jahrhunderte geben könnte, ist ein Baustopp zum Ärger des Bauherrn programmiert. Auch wichtig: Ein Eigentümerwechsel muss innerhalb von 30 Tagen bei der Stadt gemeldet werden.

Fazit: Wer tiefere Eingriffe in das Erdreich plant, sollte in Zukunft vorsichtshalber die Kommune kontaktieren. Das betroffene Gebiet umfasst übrigens das Umfeld der Schwanenburg, der Altstadt, des kleinen und großen Marktes sowie der ehemaligen Stadtmauer.

Quelle: RP

 
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