Kreis Kleve: Krach, aber keine Knarren
VON THOMAS CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 15.01.2007Kreis Kleve (RPO). Der kleine Grenzverkehr im Karneval: Wer zum Zug gucken in die Niederlande fährt, der sollte darauf achten, dass auch die Kinder keine Spielzeugwaffen dabei haben. Sonst gibt es viel Ärger und Geldbußen von 270 Euro.
Es ist wirklich vieles ganz anders auf beiden Seiten der Grenze, wenn die Narren los sind. Wer vorhat, zu Karneval mal zu gucken, wie sie so sind, die Züge bei den Nachbarn in den Niederlanden, wie sie so feiern am Straßenrand, wer dabei die Kinder mitnehmen will. . . der sollte sich Kostüm und Ausstattung der lieben Kleinen noch mal ganz genau angucken. Zum Cowboy gehört in deutschen Landen eine Pistole – in den Niederlanden ist sie für Kuhhirten und alle anderen tabu. Absolut!
Gefährliche Imitate
„Handfeuerwaffen-Imitate“ nämlich unterliegen im Nachbarland (fast) so strengen Vorschriften wie funktionstüchtige. Roland Wolf, Pressesprecher der Euregio RheinWaal: „Es drohen Anzeigen und Geldbußen von bis zu 270 Euro. Dies gilt auch, wenn Kinder die ,Waffen’ mitführen!“
Nicht mal im Auto
Ärger gibt es in den Niederlanden schon, wenn die Spielzeugwaffen auch nur im Auto entdeckt werden. Also auf keinen Fall mit über die Grenze nehmen!
Schon damit hat man sich strafbar gemacht, denn das gilt als verbotene Einfuhr von Waffen-Imitationen!
Erst kommt die Anzeige, dann der Bußgeldbescheid. Und 270 Euro sind kein Pappenstiel.
Also bleiben die Dinger daheim, wenn’s über die Grenze geht. Selbst dann, wenn die Spielzeug-Ballermänner vielleicht Teil des Kostüms sind und überhaupt nicht gezückt werden. Denn „dabei haben“ reicht aus. Selbst Groesbeeks Prins Ummenie (so heißt er jedes Jahr) Gerard Schoenmakers (so heißt er nur dieses Jahr) dürfte so ein Ding nicht dabei haben, ohne sich strafbar zu machen.
Denn: Schon die Einfuhr von Spielzeugwaffen in die Niederlande ist gesetzlich untersagt. „Vor allem aus Südeuropa bringen Reisende mitunter solche Imitationen mit“, so das Haager Justizministerium unlängst auf eine Anfrage. „In den Niederlanden aber sind sie verboten, schon auf den Besitz steht eine spürbare Strafe.“ Und es gab bereits ausgedehnte Kontroll-Aktionen der Marechaussee. In Eindhoven forderte die Stadtverwaltung Bürger zur Abgabe solcher Spielzeuge auf Die Resonanz war groß, weil viele Bürger die Chance nutzten, trotz Besitzes straffrei auszugehen.
Grund für die strengen Vorschriften: Da Spielzeugwaffen von echten selbst durch Experten oft nicht auf den ersten Blick zu unterscheiden seien, könnten Kriminelle sie „dankbar gebrauchen“. Bei Überfällen könnten die Opfer nicht erkennen, ob sie mit einer echten oder einer nachgemachten Waffe bedroht würden, so das Justizministerium „Auch das Zeigen in der Öffentlichkeit, sei es auch nur im Spiel, kann eine aggressive Stimmung oder Gewalt provozieren!“ Roland Wolf: „Die niederländischen Ordnungshüter greifen deshalb so hart durch, weil jährlich bis zu 300 „harmlose“ Waffennachbildungen beschlagnahmt werden, die zur Durchführung einer Straftat eingesetzt worden waren.“
Keine Knallerei
Keine Knallerei, bitte sehr. Aber umgekehrt, da darf’s in den Niederlanden deutlich lauter sein als in Deutschland. Wobei wir wieder bei den Umzügen wären. Niederländische Prunkwagen sind bunt, riesig, aber vor allem eins: laut, sehr, laut. Aus Riesenboxen dröhnt die Musik, dass einem die Ohren wegfliegen. Rollen Wagen aus Holland in deutschen Zügen mit (was bekanntlich häufig vorkommt), dann müssen sie diese Beschallung unterlassen. Sonst kriegen sie nämlich Ärger.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







