Kleve Manfred Palmens Stellungnahme im Wortlaut

Kleve · Zu dem Artikel "Palmen hat einen Elfmeter verschossen" nimmt der ehemalige Klever Stadtdirektor Manfred Palmen Stellung.

Hier lesen Sie seine komplette Stellungnahme:

In dem Artikel haben sich Persönlichkeiten zu Wort gemeldet, die mit ihrer Wortwahl "ausgesprochen befremdlich", "falscher Weg", "tolle Entwicklung ins falsche Licht gerückt", "zu spät" — und dann als Gipfel "Halbwahrheiten" versuchen, eine schlechte Arbeit mit Worthülsen zu übertönen oder vorspielen ,eine Mehrheitsmeinung zu sein, ohne aber die Wahrheit dadurch außer Kraft setzen zu können. Der Klever Bürger wird das auch so zur Kenntnis nehmen, wie er auch zur Kenntnis nehmen wird, dass sich der Bürgermeister politisch vermeintlich geschickt zurückhält, um möglichst unbeschädigt aus der Sache herauszukommen.

Trotz allem: Der Zuspruch zu meiner Kritik ist riesengroß, vielen Dank all denen, die sich mir gegenüber erklären.

Es gehört mittlerweile leider zu den Mechanismen des politischen Geschäftes, in Vasallentreue ein objektiv angreifbares Vorgehen gesund zu reden oder den Kritiker verleumderisch zu kritisieren. Der eine soll mundtot gemacht, vom Geschehen soll abgelenkt werden und alles soll dann möglichst schnell in Vergessenheit geraten. Das kann man, wie ich die Klever kennengelernt habe, mit diesem und deshalb auch mit mir nicht machen. Das neue Wahrzeichen von Kleve wird erst mit der — wenn sie so wie im Entwurf in der Rheinischen Post vorgestellt gebaut wird — monströsen Volksbank gegenüber dem Hotel erkennbar und dadurch der Grand Canyon deutlich werden. Zum Sachverhalt:

1. Der Technische Beigeordnete der Stadt Kleve hat am 6. Januar 2013 eine Überschreitung der Baugenehmigung und des Bebauungsplanes für den Neubau des Hotels Cleve mit 1,30 Meter zugegeben. Mit der Behauptung "das passiert doch letztlich jedem Häuslebauer" und "wegen so einer kleinen Überschreitung …… haben wir noch nie etwas abgerissen" habe die Stadtverwaltung den Vorgang "städtebaulich noch einmal geprüft und abgesegnet", d.h. also die deutliche Überschreitung der Gebäudehöhe wird durch eine nachträgliche Befreiung legalisiert, obwohl die Einhaltung von vereinbarten Gebäudehöhen — wie der Beigeordnete inzwischen eingeräumt hat — versprochen worden ist. Wahrscheinlich hat sich der Bauherr gedacht: Was die Volksbank kann, kann ich auch.

2. Konsequenz: Wenn man der Stadt Kleve etwas verspricht, muss man sich nicht daran halten — gilt das für jedermann?

Allein diese bis heute unwidersprochen am 06.01.2013 veröffentlichten Aussagen sind Grundlage meines Leserbriefes vom 03.02.2013 gewesen. Mich in diesem Zusammenhang unter Heranziehung meiner früheren Tätigkeit als Stadtdirektor und jetzigen Tätigkeit als Rechtsanwalt des Verwendens von "Halbwahrheiten" zu bezichtigen, ist ehrabschneidend.

3. Interessant ist, dass sich der Beigeordnete bei der Befreiung angeblich auf geltendes Recht stützt — warum hat er sich die Einhaltung einer anderen Gebäudehöhe dann zuvor ausdrücklich zusagen lassen? Das war doch dann überflüssig — oder?

Offenbar treten beim Baudezernenten die städtebaulichen Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 31 BauGB auch schon dann ein, wenn man eine Genehmigung einfach überschreitet?

Der Rat hat einen Bebauungsplan beschlossen, der von Baudezernent und Bauamt einzuhalten ist, ganz egal was die Gestaltungsplanung des Hotels vorsieht. Dies ist technisch auch bei Einhaltung des Bebauungsplanes alles machbar. Der Baudezernent hat jetzt zugegeben, (RP am 06.02.2013) dass die Geschosse des Hotels — was ist mit der Tiefgarage? - zu hoch geworden waren. Der Bauherr sei dann zur Reduzierung der Gebäudehöhe aufgefordert worden. Das habe er zugesagt. Nach Stilllegung (?). Ist er schriftlich unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert worden, seine Zusage einzuhalten? Hat er eine schriftliche Zusage zur Einhaltung gemacht? Und: hat der Rat der erteilten Befreiung und damit dem Verstoß gegen seinen eigenen Bebauungsplan zugestimmt? Wie ist denn der Stadtrat informiert worden? Sind ihm die für eine Befreiung allein von Gesetzes wegen zulässigen " Gründe des Wohls der Allgemeinheit" oder die "städtebaulich" Vertretbarkeit oder die "nicht beabsichtigte Härte bei Durchführung des Bauungsplans" dargelegt und, wenn ja, welche konkret, vorgetragen worden?

Schließlich: Meine Äußerung zum Bußgeldverfahren gemäß § 84 Nr. 13 BauO NW kann der Baudezernent nicht verstehen wollen. Es müsste sich sonst selbst bezichtigen.

Ich habe nicht von einer Aufrechnung eines noch zu erlassenden Bußgeldes mit einer Bewertung z.B. des sozialen Engagements des Bauherrn gesprochen, sondern angeregt, seine große Verdienste für die Stadt Kleve in mehreren von mir genannten Bereichen bei der Ermessensentscheidung über die Bemessung des ja nur noch bußgeldbewehrten formalen Verstoßes Bauen ohne Baugenehmigung zu berücksichtigen. Wenn der Baudezernent eine Befreiung ausspricht, kann eine schwere Verfehlung seines Erachtens — siehe oben — ja nicht vorliegen.

4. Was an meinem Interview "ausgesprochen befremdlich", "falscher Weg", "tolle Entwicklung ins falsche Licht gerückt" sein soll, ist mir völlig unverständlich.

Ich habe — allein gestützt auf die Presseveröffentlichung am 06.01.2013 - meine Bedenken in meinem Leserbrief geäußert. Was soll da noch ein Gespräch mit der Stadtspitze bewirken, die doch die Befreiung schon erteilt hatte und nie und nimmer von ihrer Meinung heruntergegangen wäre, was im Übrigen auch nicht das erste Mal wäre.

Wieso wird durch die Wiedergabe der Wahrheit "die tolle Entwicklung Kleves in ein solches Licht gerückt, obwohl….. alle….in einem offenen Verfahren den Weg festgelegt haben". Ja, in monatelanger Diskussion insbesondere über die Höhe der Bebauung an dieser städtischen Schlüsselstelle ist der Weg im Bebauungsplan festgelegt worden. Nur hat sich der Bauherr nicht daran gehalten. Und die Stadt hat dies auch noch nachträglich genehmigt. Ich frage Sie, wer Kleve in ein schlechtes Licht rückt, wenn der Baudezernent die Wahrheit nicht mehr ertragen kann? Ein Bußgeld dürfte er kaum mehr verhängen können. Das, was geschehen, ist ja seines Erachtens durch eine Bagatelle, die in Kleve üblich ist….? Man sollten ihm alle Beschwerden zur Bearbeitung übergeben, die jetzt wegen der Bußgelder und der Stilllegung von Baustellen in der Vergangenheit von Klever Bürgern neu eingelegt werden können.

5. Die größte Fachlichkeit muss man dem gerade zu lächerlichen Beitrag der Fraktionsvorsitzenden der Grünen zuordnen. Man muss nur mit seinen Parteifreunden reden, den Unmut der Verwaltung darüber spüren, dann kann man sich gleich eine Stellungnahme sparen.

Ach so, seine Meinung den Klever Bürgern zu sagen und einen Offenen Brief zu schreiben, wenn es nicht mehr anders geht ist dann unsachlich.

Ich habe im Übrigen nicht die Absicht, in die Politik zurückzukehren, mein Schreiben war auch nicht der Versuch dazu. Ich habe eher das Gefühl, dass die Allianz der Mechaniker des politischen Geschäftes davor Angst hat, dass ihnen jemand die Meinung sagt.

Im Übrigen: Wieso ist man unsachlich, wenn man nicht abwartet, was die Stadt in Sachen Bußgeldbescheid entscheiden wird. Es ist eine nach meiner Meinung rechtswidrige Befreiung erteilt worden, das Bauvorhaben damit legalisiert, wie es gebaut ist. Allein das wird erhebliche Auswirkungen auf einen Bußgeldbescheid haben.

Mein Fazit: Ich bleibe dabei, dass die schon vorhandene und kommende Bebauung auf dieser Schlüsselfläche überdimensioniert ist. Dem sollte durch einen entsprechend einschränkenden Bebauungsplan begegnet werden, der unter nachdrücklicher Beteiligung der Verwaltung zustande gekommen ist. Die Überschreitung der gestalterischen Höhenvorgaben des Bebauungsplanes hat allein der Baudezernent zu verantworten, der die Einhaltung der Zusagen des Bauherrn entweder nicht kontrolliert oder nicht durchgesetzt hat.

Wo sind da die "Halbwahrheiten" Herr Rauer?

Was passiert eigentlich bei der Verwaltung, wenn sich in Zukunft bei Abweichungen von der Baugenehmigung die Bauausführenden auf diese Art der Entscheidung berufen? Bekommt dann jeder Bauherr — wie es im Karneval hieß — einen "Rauer" (1,30 Meter) als Zugabe genehmigt.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Manfred Palmen

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