Kleve: Mord an Polin: Ehemann legt Geständnis ab
VON JULIA LÖRCKS - zuletzt aktualisiert: 10.11.2009 - 16:37Der Fall ist gelöst: Der 21 Jahre alte Pole aus Kleve räumte im Beisein der Mordkommission Krefeld ein, seine Ehefrau getötet zu haben. Auf die nähreren Umstände ging er nicht ein. Die Staatsanwaltschaft Kleve beantragte daraufhin einen Unterbringungsbefehl wegen Mordes. Das heißt, der Tatverdächtige wird bis zur Entscheidung vor Gericht in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Erziehungsanstalt gebracht.
Zum Fall: Am frühen Montagmorgen, gegen 6.50 Uhr, meldete sich eine Frau aus Kleve telefonisch bei der Rettungsleitstelle. Sie teilte mit, dass sie zuvor einen Anruf von ihrem Sohn erhalten habe. Dieser habe ihr mitgeteilt, dass er seine Ehefrau getötet habe. Wenige Minuten später trafen Beamte der Klever Polizei am Einsatzort, Siegertstraße in Kleve, ein. Sie gelangten in das 14-Parteien-Mehrfamilienwohnhaus und fanden die Wohnungstüre offen. In der Wohnung trafen sie den 21 Jahre alten Wohnungsinhaber an und nahmen ihn fest.
Sie lag in einer großen Blutlache
Der Tatverdächtigte machte zunächst keine Angaben, möglicherweise stand er unter Drogeneinwirkung, so die Polizei. Im Wohnzimmer wurde dann seine 22-jährige Ehefrau auf dem Boden liegend aufgefunden. Sie lag in einer großen Blutlache und war offensichtlich getötet worden. Das blutige Küchenmesser fanden die Beamten ebenfalls in der Wohnung. Im Schlafzimmer befand sich der acht Monate alte Sohn der Eheleute. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, war aber gänzlich unversehrt. Das Kind befindet sich jetzt in der Obhut des Jugendamtes.
Der 21 Jahre alte Tatverdächtige lebt seit 2005 in Deutschland und war derzeit arbeitslos. Seit 2008 war er mit seiner 22-jährigen Ehefrau verheiratet, beide lebten seit Mitte des Jahres in der Wohnung an der Siegertstraße.
Bereits im Juli und August dieses Jahres hatte es fünf Polizeieinsätze bei dem Paar gegeben. In drei Fällen erklärten die Eheleute jeweils glaubhaft gegenüber der Polizei, dass sich die verbalen Streitigkeiten bereits erledigt hatten. Am 8. August rief dann eine Nachbarin die Polizei, weil die 22-Jährige vor ihrem prügelnden Ehemann in ihre Wohnung geflüchtet war. Außerdem gab die Getötete damals an, von ihrem Mann gewürgt und bedroht worden zu sein. Der 21-Jährige verließ daraufhin freiwillig die gemeinsame Wohnung, um bei seinen Eltern zu übernachten. Die Frau beabsichtigte am nächsten Tag mit ihrem Mann im Beisein ihrer Schwiegereltern zu reden und den Vorfall zu klären. Von der Polizei wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den 21-Jährigen eingeleitet.
Am 19. August bedrohte der Mann dann erneut seine Frau mit einem Küchenmesser. Diesmal aber in der Wohnung seiner Eltern. Wie die Polizei berichtete, ließ er sich von seiner Mutter beruhigen und das Messer abnehmen. Anschließend wurde er festgenommen und nach medizinischer Bewertung in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie in Bedburg-Hau eingewiesen.
Tatverdächtiger litt unter Halluzinationen
Die Zwangseinweisung wurde nach richterlicher Anhörung nach einigen Tagen aufgehoben. Anschließend war der 21-Jährige in einer Suchtambulanz in Behandlung. Es wurde eine durch regelmäßige Drogeneinnahme ausgelöste Psychose diagnostiziert. Der junge Mann litt unter Halluzinationen und Verfolgungswahn. Er konsumierte regelmäßig Amphetamine. Diese können Ängste - aber auch Aggressionen - auslösen. So fühlte sich der Mann zeitweise auch von der Mafia verfolgt und glaubte, auch seine Frau sei damit im Bunde. Die Ehefrau und die Familie hatten trotz der Vorfälle zu ihm gehalten und auf eine Heilung gehofft.
Den Ermittlungen zu Folge dürfte sich die Tat vermutlich am Abend des 8. Novembers in der gemeinsamen Wohnung ereignet haben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kleve erfolgte am 10. November die Obduktion in der Rechtsmedizin. Als todesursächlich wurden eine Schnittverletzung und eine Vielzahl von Stichverletzungen festgestellt. Der Leiter der Mordkommission, Erster Kriminalhauptkommissar Gerd Hoppmann, erklärte: "Es wurden der jungen Frau deutlich mehr Verletzungen zugefügt, als für eine Tötung erforderlich gewesen wären." Darüber hinaus wurden an einer Hand Schnittverletzungen, typische Abwehrverletzungen, festgestellt.
Staatsanwalt Schulte von der Staatsanwaltschaft Kleve beantragte daraufhin einen Unterbringungsbefehl für den Tatverdächtigen, der am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt wurde. Es wurde ein Unterbringungsbefehl wegen Mordes (Merkmal grausame Tatbegehung) erlassen.
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