Kranenburg Nabu fordert Verbot der Jagd auf Gänse

Kranenburg · Nachdem im Münsterland Jäger unter ganzjähriger Schonzeit stehende Vögel abgeschossen haben sollen, wollen Naturschützer nun die Gänsejagd abschaffen. Klever Jäger und Landwirte lehnen dies ab.

 Kanadagänse

Kanadagänse

Foto: nabu

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen fünf Jäger – konkret derzeit gegen zwei Nottulner im Alter von 72 und 74 Jahren sowie drei noch unbekannte Personen – wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Artenschutzgesetz oder Jagdwilderei. Den Jäger wird von Zeugen vorgeworfen, in der vergangenen Woche Gänse – darunter unter ganzjähriger Schonzeit stehende Weißwangengänse (Nonnengänse) – geschossen zu haben. Die Jäger sagten, sie hätten auf Kanadagänse geschossen. Laut Angaben eines BUND-Mitarbeiters war unter den gefundenen Kadavern aber mindestens eine Nonnengans.

Der Fall sorgt auch in der Düffel für Aufregung. Die Niederung zwischen Kleve und Kranenburg ist ein idealer Lebensraum für Gänse. Deshalb überwintern dort alljährlich nicht nur Zehntausende von sibirischen Saat- und Blessgänsen. Dort sind auch ganzjährig Kanada-, Nil- und Graugänse anzutreffen. Zudem gibt es laut Andreas Barkow von der Nabu in Kranenburg in der Region einige Weißwangengänse.

Grau-, Nil- und Kanadagänse dürfen laut Jagdgesetz seit dem 16. Juli gejagt werden – in Schutzgebieten wie der Düffel bis zum 14. Oktober, in anderen Regionen bis zum 31. Januar. Zwar kann laut Andreas Barkow ein Vogelkundler eine Weißwangen- von einer Kanadagans, Grau- oder Nilgans sicher unterscheiden. Ob jeder Jäger das könne – auch, weil oft in der Dämmerung gejagt werde – bezweifelt der Naturschützer. Schießen dürfen Jäger laut Gesetz jedoch nur, wenn sie eindeutig die Tierart identifiziert haben. Um "Verwechselungen", wie es sie möglicherweise im Münsterland gegeben habe, unmöglich zu machen, ist der Kranenburger Nabu-Mitarbeiter für eine Abschaffung der Gänsejagd. Das fordert auch der Nabu-Landesverband in NRW.

Zwar ist den Naturschützern bewusst, dass die Gänse an Badeseen durch Verkotung für Gesundheitsgefahren sorgen und Schäden in der Landwirtschaft verursachen, doch der Abschuss der Tiere ist für sie keine Lösung. "Alle bisher von den Jägern und der Landwirtschaft beantragten und teilweise umgesetzten Vorschläge zur Vergrämung und Bestandsregulierung bringen lediglich mehr Störungen in Landschaft und Schutzgebiete und sind langfristig nicht erfolgreich", meint Helmut Brücher vom Nabu NRW.

Klare Worte findet der Vorsitzenden der Klever Kreisjägerschaft, Gerhard Thomas, zu den Ereignissen im Münsterland – vorausgesetzt die Ermittlungen bestätigten die erhobenen Vorwürfe: "So etwas darf nicht passieren." Deshalb aber die Abschaffung der Gänsejagd zu fordern, hält der Jäger für eine politische Strategie des Nabu. Schließlich stehe die Neuformulierung des Jagdgesetzes an.

Der Vorsitzende der Klever Kreisjägerschaft sieht keinen Handlungsbedarf, die Gänsejagd abzuschaffen. Grau-, Nil- und Kanadagänse seien in keiner Weise in ihrem Bestand gefährdet – eher das Gegenteil sei der Fall. Da die großen Populationen vielmehr zu immer größeren Problemen an Badegewässern und in der Landwirtschaft führten, gebe es von vielen Seiten die Forderung, die Vögel noch mehr zu bejagen.

Zugleich gibt Gerhard Thomas zu, dass die Gänsejagd für einige Jäger "Neuland" sei. "Vor zehn Jahren gab es diese Wildart bei uns eigentlich nicht", meint der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Deshalb biete der Landesjagdverband seit sechs Jahren entsprechende Seminare an. Die Resonanz darauf werde von Jahr zu Jahr besser, das Bewusstsein sei in der Jägerschaft vorhanden.

Kein Verständnis für die Nabu-Forderung hat auch der Vorsitzende der Klever Kreisbauernschaft, Josef Peters. Der Schaden, den die Gänse verursachten, sei "immens". Aktuell hätten die Landwirte einen Aufruf gestartet, um die Schäden zu dokumentieren. "Viele – nicht nur Bauern – sprechen von einer Plage. Und viele suchen nach einer Lösung des Problems. Der Nabu fordert nur ein Verbot", kritisiert der Vorsitzende der Kreisbauernschaft.

(RP)
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