Kleve: Nachts zum Notarzt nach Krefeld
VON LUDGER DISTELKAMP - zuletzt aktualisiert: 16.08.2007Kleve (RPO). Helga Schmenk spricht von einem „Horrortrip“. Die Kleverin meint damit nicht nur ihre „höllischen Schmerzen“, sondern auch die nächtliche Fahrt durch den Niederrhein, um von Kleve aus einen Notarzt für Hals, Nasen, Ohren (HNO) in der Krefelder Klinik zu erreichen. Nach mehrfachen Behandlungen am Wochenende und Einnahme verschiedener Medikamente wegen „grausamer Zahnschmerzen“ sei sie auf Anraten ihres Zahnarztes und eines Notarztes zunächst ins Klever Hospital gegangen, berichtet Helga Schmenk. Die Kieferhöhle sollte geröntgt werden, weil sie mit Eiter gefüllt sein könnte. Doch im Krankenhaus habe ihr niemand helfen können. „Hier hat mir die Mitarbeiterin in der Ambulanz geraten, zum HNO-Mediziner in die Krefelder Klinik zu fahren“, so die Kleverin.
Warum gibt es keinen Notdienst der Hals-, Nasen- und Ohrenärzte im Raum Kleve?
Diese Frage stellt Helga Schmenk nach ihren schmerzhaften Erfahrungen. Schließlich könne jeder in ihre Lage kommen. Es gebe im Kreis elf Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, von denen jeder an 33 Tagen im Jahr außerhalb der üblichen Sprechstunden Notdienst gemacht habe, erklärte gestern Dr. Brigitte Schmelzer. Die Kreisvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung sagte, diese Fachmediziner hätten vor einigen Jahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und bei der Ärztekammer Nordrhein den Antrag gestellt, von dieser „Extra-Schicht“ befreit und in den hausärztlichen Notdienst eingebunden zu werden. Diese beiden zuständigen Aufsichten hätten „im Sinne der Gleichbehandlung“ dem Begehren statt geben müssen, so Schmelzer. Das sei in einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf festgelegt worden, das sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes über die Gleichbehandlung berufen habe. Denn die Hausärzte im Kreis hätten an 8,3 Tagen im Jahr Notdienst, bei den HNO-Medizinern wären es schließlich 33 gewesen.
Wer ersetzt die Fahrtkosten nach Krefeld, wenn schon kein HNO-Notdienst im Kreis ist?
Dazu möchte die Kleverin eine Antwort ihrer Krankenkasse. Ein Freund hatte sie nachts mit seinem Pkw in die Klinik der Seidenweberstadt gebracht. „Wir hatten auf Grund des Gesetzes keinen Handlungsspielraum, die Ausgaben zu erstatten“, sagte Hubert Thermann. Der Bezirksgeschäftsführer der DAK in Kleve erläuterte, dass Fahrten zu ambulanten Behandlungen „zuvor genehmigt“ werden müssen. Das gelte auch für Notfälle.
Glücklicherweise ließen bei Helga Schmenk die höllischen Schmerzen, die dann doch der Zahn verursacht hatte, nach der Verordnung eines anderen Antibiotika durch den HNO-Arzt schnell nach. Die Kleverin und ihr Mann Werner werden den Bekannten, der nachts gefahren war, und dessen Frau als Dank für die „Erste Hilfe“ zum Essen einladen - allerdings auf eigene Kosten.
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