Kreis Kleve: Neue Abflugroute am Airport Weeze
VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 12.12.2009Kreis Kleve (RPO). Die Lärmschutzkommission des Airports Weeze hat eine neue Ostabflugroute durchgesetzt. Die Arbeitsgruppe einigte sich einstimmig auf eine Variante, bei der die startenden Maschinen nördlich am Schraevelener Ferienpark vorbei fliegen. Es würden dadurch deutlich mehr Menschen in Winnekendonk und Kevelaer Nord entlastet als in Weeze und im Ferienpark belastet werden, erklärt Heinz Hönnekes, Vorsitzender der Lärmschutzkommission. Winnekendonk trage nach wie vor durch die Landungen, die nicht verlegt werden können, die Hauptlast des Fluglärms.
Betroffenheitswerte
Die Flugsicherung hatte drei mögliche Varianten ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt. Mit einem Rechenprogramm wurden für alle Varianten die geänderten Betroffenheitswerte ermittelt. Betroffenheitswerte ergeben sich aus der Kombination von Lärmbelastung und Bevölkerungszahl. Klar war, dass eine Entlastung auf der einen Seite zu einer zusätzlichen Belastung auf einer anderen Seite führt.
Die nördlichste Verschwenkung, die aus Kevelaerer Sicht sowohl für Winnekendonk, als auch für den Norden von Kevelaer die größte Entlastung brächte, würde die Weezer Siedlung an der Hegener Straße aufgrund der niedrigeren Flughöhen erheblich mehr belasten. Außerdem spreche das ökologische Schutzbedürfnis einer Fledermausart im Laarbrucher Wald gegen diese Variante, so Hönnekes. Die südliche Nordverschwenkung, bei der die Flugzeuge zwischen Winnekendonk und dem Schraevelener Ferienpark hindurchflögen, wäre zwar für die Weezer Bürger unproblematisch. Der Gewinn für Winnekendonk und den Kevelaerer Norden wäre "aber so gering, dass man auch auf eine Verschwenkung verzichten könnte".
Hinsichtlich der Westabflugroute wurde ein neuer Wegepunkt nördlich von Siebengewald festgelegt. Flugzeuge sollen diesen anfliegen, um nicht mehr den Ortskern von Siebengewald zu überfliegen. Ob dies gelingt und ausreicht, sollen Lärmmessungen und Radaraufzeichnungen über einen Zeitraum von sechs Monaten zeigen. Danach sei über weiteres Vorgehen zu entscheiden.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







