Kreis Kleve: Neue Regeln bei Kfz-Zulassung
VON ANDREAS CÜPPERS - zuletzt aktualisiert: 05.03.2007Kreis Kleve (RPO). Nicht nur die Feinstaubplaketten sind neu, am 1. März änderte sich auch einiges bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. So dürfen Autos nur noch am Wohnort zugelassen werden – und Oldtimer werden älter.
Infos im Internet
Eine Zusammenfassung der Neuregelungen bei der Kfz-Zulassung gibt es auf den Internetseiten des Kreises Kleve unter www.kreis-kleve.de in der Rubrik „Politik und Verwaltung/Straßenverkehr/Kfz-Zulassung.
Telefonische Auskünfte sind unter Tel. 0 28 21 / 85 521 möglich.
Die Zulassungsstelle Geldern, Boeckelter Weg 2, ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Der Feinstaub sorgte für den meisten Wirbel. Seit dem 1. März gibt es die Plaketten, mit denen man in mögliche noch auszuweisende Umweltzonen fahren darf (RP berichtete). Nicht die einzige Neuerung im März: Es änderte sich auch einiges bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Hier ein Überblick über die neuen Regelungen: Zuständigkeit Bisher musste ein Auto dort zugelassen werden, wo es seinen regelmäßigen Standort hatte. Dieses so genannte „Standortprinzip“ wird jetzt ersetzt durch das „Wohnortprinzip“. Das heißt, das Auto muss dort angemeldet werden, wo der Hauptwohnsitz ist. Studenten etwa, die ihr Fahrzeug am Zweitwohnsitz angemeldet haben, können dies künftig nicht mehr tun. Ebenso Firmen, die ihre Dienstwagen nicht am Firmensitz oder am Standort einer Niederlassung angemeldet haben.
Außerbetriebsetzung Das Wort Außerbetriebsetzung ist neu im Sprachgebrauch der Zulassungsstellen. Dabei geht es um die Abmeldung eines Fahrzeuges, bei der es ebenfalls einige neue Regelungen gibt. Früher war das Kennzeichen eines still gelegten Fahrzeuges 18 Monate gesperrt. Ab heute wird das Kennzeichen schon am Tag nach der Außerbetriebsetzung wieder freigegeben. Wer sein Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen möchte, kann dies ab sofort gegen eine Gebühr von 12,80 Euro tun. Soll ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten wieder mit dem gleichen Nummernschild angemeldet werden, muss man eine Reservierung des Kennzeichens für 2,60 Euro vornehmen. Dafür ist es nicht mehr nötig, das Fahrzeug bei der Wiederzulassung abnehmen zu lassen, sofern noch Datennachweise für den Wagen vorhanden sind, etwa Zulassungsbescheinigungen. Importfahrzeuge Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden, müssen bei der Zulassung vorgeführt werden.
„Das dient lediglich der Identifizierung des Fahrzeuges“, erklärt Eduard Großkämper, Pressesprecher des Kreis Kleve. Liegen Zulassungsbescheinigungen vor, wird daher auf die Vorführung verzichtet. Auch wer sein Auto vom Import-Händler kauft, muss dieses künftig eher selten vorführen. Oldtimer Bisher lag die Grenze für Oldtimer-Kennzeichen (07er-Kennzeichen) oder Historische Kennzeichen (Zusatz „H“ hinter der letzten Ziffer) bei 20 Jahren. Seit heute muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, um solche Nummernschilder zu bekommen.
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