Kreis Kleve: OVG begrenzt Auskiesung
zuletzt aktualisiert: 08.12.2009Kreis Kleve (RPO). Mit der Veröffentlichung des Urteils hatte sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einige Tag Zeit gelassen. Wie gestern mitgeteilt wurde, hat das OVG die 51. Regionalplanänderung durch ein Urteil vom 3. Dezember bestätigt. Wie Hans Hugo Papen, Mitglied des Regionalrats und Vorsitzender des Planungsausschusses des Kreises Kleve, gegenüber der RP betonte, ist damit gewährleistet, was die weitaus meisten Kommunalpolitiker sich wünschen: Die Auskiesung von Flächen, die bisher für diesen Zweck nicht im Regionalplan ausgewiesen sind, wird auf absehbare Zeit nicht möglich.
Papen: "Zudem ist gegen das Urteil keine Revision möglich". Wäre der Gebietsentwicklungsplan gekippt worden, was ein Rechtsanwalt der Kiesindustrie zum Ziel hatte, wäre weiterer Abbau kaum zu verhindern gewesen. Es gibt Firmen, die zum Beispiel in Aldekerk oder Alpen-Bönninghardt aktiv werden wollten. "Durch die Rechtsverbindlichkeit des Regionalplans bleibt die Steuerwirkung des GEP erhalten, und wir können den weiteren Flächenverbrauch stoppen", sagt der Kreistagspolitiker (CDU). Abgegraben werden kann also weiterhin nur auf Flächen, die im aktuellen GEP dafür ausgewiesen sind.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







