Kleve: Parken mit dem blauen Schein
VON MAXIMILIAN PLÜCK - zuletzt aktualisiert: 20.08.2008Kleve (RPO). Sind Behindertenparkplätze in der Kreisstadt Mangelware? Die Verwaltung hat zwar keinen Überblick, wie viele Plätze es davon gibt, meint aber, dank der Ausnahmeregeln reiche der Platz aus. Die RP stellt die Sonderregeln vor.
Lange Strecken sind für Beate Krein eine Qual. Die Kleverin ist geh- und stehbehindert. Wenn sie weite Wege zurücklegen muss oder auch nur einige Zeit an ein- und derselben Stelle steht, schmerzen die Fußgelenke unerträglich. Genau deshalb setzt sich Krein jetzt für mehr Behindertenparkplätze in der Klever Innenstadt ein. Bei der Stadtverwaltung hat sie deshalb schon nachgefragt, doch die Reaktion von dort macht ihr wenig Hoffnung, dass es bald mehr Schilder mit dem stilisierten Rollstuhl geben wird.
„Verantwortlich für die Errichtung von Behindertenparkplätzen sind tatsächlich die Kommunen“, erklärt Simone Wichmann, Pressereferentin des Verkehrsministeriums in Düsseldorf. „Allerdings gibt es keine Richtlinien, die den Städten vorschreibt, wie viele sie vorhalten müssen.“
Plätze an der Stechbahn
Beate Krein ist starke Befürworterin von ein oder zwei Behindertenparkplätzen an der Stechbahn.
Ordnungsamtsleiter van Hoof wiegelt ab: „In dem Wendehammer darf nicht geparkt werden und dahinter ist die Bushaltestelle. Parkplätze sind dort also unmöglich.“ Dahinter beginnt allerdings ein Bereich mit eingeschränktem Halteverbot. Dort dürften Ausweisinhaber ihre Autos parken.
Beim Ordnungsamt der Stadt Kleve gibt es keine Übersicht aller Behindertenparkplätze in der Stadt. „Die sind nach und nach historischen entstanden. Wir führen da keine Liste“, sagt Ordnungsamtsleiter Ralph van Hoof.
Voraussetzung, um überhaupt auf einem Behindertenparkplatz den Wagen abstellen zu dürfen, ist eine EU-weit einheitliche blaue Parkschein. Nur Menschen, die die Buchstabenkombination „ag“ – also „außergewöhnlich gehbehindert“ – in ihrem Behindertenausweis haben, können ihn bei der Stadt beantragen. Im Umkehrschluss heißt dies: Selbst wenn jemand zu 100 Prozent behindert ist, muss er nicht zwangsläufig diesen Ausweis bekommen. Ein Beispiel wäre ein Blinder.
Zusätzlich zum blauen Parkschein gibt es eine Ausnahmegenehmigung, in der genau festgelegt ist, wo die Behinderten ein Vorrecht besitzen. Van Hoof glaubt, dass vor allem wegen dieser Ausnahmeregeln genug Parkraum für Menschen mit Behinderung in Kleve zur Verfügung steht. Hier die Ausnahmeregelungen für Ausweisinhaber::
EINGESCHRÄNKTES HALTEVERBOT Behinderte dürfen in diesem Bereich bis zu drei Stunden parken.
PARKPLÄTZE Auf Parkflächen mit den blauen Schilder und einem weißen „P“ darauf dürfen die Besitzer des Ausweises ihren Wagen länger als die angegebene Höchstparkdauer abstellen.
FUSSGÄNGERZONE In der Geschäftsmeile von Kleve dürfen die Behinderten während der Be- und Entladezeiten ihren Wagen mit dem sichtbaren Parkausweis abstellen.
PARKSCHEINAUTOMATEN Im Bereich der Automaten dürfen die Ausweisinhaber kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken.
ANWOHNERPARKPLÄTZE Für diese besonderen Parkplätze gilt eine Parkdauer von drei Stunden.
SPIELSTRASSEN In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen die Inhaber des blauen Parkausweises ihre Autos außerhalb der gekennzeichneten Flächen abstellen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







