Kleve : Parkregelungen während der Klever Kirmes
zuletzt aktualisiert: 09.07.2011Anlässlich der Klever Kirmes von heute bis Sonntag, 17. Juli, auf den Festplätzen am Spoykanal sind die nachfolgenden Verkehrsregelungen erforderlich.
Für „Dauerparker“ werden in der Zeit vom bis einschließlich 19. Juli die Parkbereiche hinter der Stadthalle, am Großen Markt und am Schweinemarkt zur Verfügung gestellt. Die höchstzulässige Parkzeit und die Gebührenpflicht werden dann für diese Bereiche aufgehoben. Ebenfalls gesperrt wird der Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße.
Behindertenparkplätze
Die Behindertenparkplätze während der Kirmestage werden in diesem Jahr erstmalig auf der Ludwig-Jahn-Straße eingerichtet. Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Behinderten mit „außergewöhnlicher Gehbehinderung“ und „Blinde“, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden. Taxenplätze werden auf der Werftstraße eingerichtet.
Bis Kirmesende wird in der Ludwig-Jahn-Straße ein Haltverbot eingerichtet. Am Sonntag, 17. Juli, nach Einbruch der Dunkelheit, wird das diesjährige Feuerwerk abgeschossen.
Durch den Neubau der Hochschule Rhein-Waal wurde der Abschussort zur van-den-Bergh-Straße hin verlegt. Aus diesem Grund wird am Sonntag, 17. Juli, die van-den-Bergh-Straße vom Kreisverkehr Emmericher Straße/Wiesenstraße bis zur Zufahrt zum Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße, von 22 Uhr bis 24 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Aus diesem Grunde sind auf der van-den-Bergh-Straße in der Zeit von 21 Uhr bis 24 Uhr auch Haltverbote eingerichtet. Kurz vor dem Abbrennen des Feuerwerks, bis nach Beendigung des Feuerwerks wird die Wiesenstraße, im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Hafenstraße/Bahnhofstraße und Emmericher Straße/Briener Straße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Mit Behinderungen ist zu rechnen.
Die Polizei und das Ordnungsamt weisen darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn diese in Bereichen von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen abgestellt sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Kontrollen würden ständig durchgeführt.
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