Kleve: Prozess: Polizist ist freigesprochen
VON GUIDO SCHWARTGES - zuletzt aktualisiert: 26.01.2010 - 15:31Der Prozess gegen einen 46 Jahre alten Polizisten aus Kleve vor dem Schöffengericht in Kleve ist beendet. Nach den Zeugenaussagen sah der Staatsanwalt den Vorwurf der Nötigung als nicht gegeben. Richter Ulrich Pauls sprach den Angeklagten frei.
Am heutigen Dienstag, 9.30 Uhr, startete der Prozess vor dem Amtsgericht in Kleve. Da der Andrang so groß war, wurde die Verhandlung in den größeren Schwurgerichtssaal des Landgerichts verlegt. Bis auf den letzten Platz war die Besucherbank gefüllt, sie alle waren auf die Aussagen des Angeklagten gespannt.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Sommer 2008 eine junge Mutter zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Im Falle einer Weigerung habe er gedroht, dienstliche Erkenntnisse - die Frau soll Drogen genommen haben - beim Jugendamt anzuzeigen. Dadurch hätte sie ihre Tochter verlieren können.
"Ich hatte zu keiner Zeit sexuellen Kontakt"
"Ich hatte zu keiner Zeit sexuellen Kontakt zu Frau B., weder mit, noch gegen ihren Willen. Das schwöre ich beim Leben meines Sohnes", versichert der 46-Jährige im Gerichtssaal. Er habe die Frau über einen befreundeten Türsteher im Sommer 2007 kennengelernt. Er sollte ihr bei einem gewalttätigen Streitfall mit einer Klever Familie helfen. Eine zweite Begegnung habe es dann zufällig auf der Straße gegeben - etwa ein Jahr später.
Nach Aussagen des Angeklagten sei bei beiden Begegnungen der Drogenkonsum der Frau und die Drogenszene in Kleve zur Sprache gekommen. Der Angeklagte, ein ehemaliger Drogenbekämpfer, hatte ihr darauf zweimal angeboten, als Informant für die Polizei zu arbeiten. Die junge Mutter habe sich darauf aber nicht wieder bei ihm gemeldet.
Als Zeuge sagte dann der Türsteher, der eine kurze Beziehung mit B. hatte, aus. Übereinstimmend bestätigte er auch nach mehreren Jahren die Aussagen des Polizisten zur ersten Begegnung, was den Vorsitzenden Richter Ulrich Pauls misstrauisch machte.
Anschließend wurde die Frau, die angeblich sexuell genötigt wurde, verhört - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihr Verteidiger - sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf - hatte dies beantragt, der Richter gab dem statt. Die Zeugenbefragung dauerte insgesamt 105 Minuten. Danach war Pause.
"Typischer Fall von Aussage gegen Aussage"
Um 13 ging es weiter. Staatsanwalt Sänger forderte nach Abschluss der Beweisaufnahme entgegen der ursprünglichen Forderung der Anklageschrift einen Freispruch für den Polizisten. "Wir haben es mit einem typischen Fall Aussage gegen Aussage zu tun." Er finde die Zeugin sehr glaubwürdig, ihre Betroffenheit sei nicht wie Schauspielerei rüber gekommen - sie war unter Aufschluss der Öffentlichkeit sehr ausführlich zu dem angeklagten Geschehen befragt worden.
Allerdings sah Staatsanwalt Sänger den Vorwurf der Nötigung nicht als gegeben. Dafür hätte der Angeklagte durch Drohung Druck auf die Zeugin ausüben müssen und ihm hätte klar sein müssen, dass die junge Frau nur wegen der Drohung mit ihm geschlafen habe. "Man kann beim besten Willen nicht sagen, das er seine Stellung als Polizists missbraucht hat", so Sänger.
Diese Drohung "expressis verbis" habe es auch aus Sicht des Schöffengerichts nicht gegeben, hielt Richter Ulrich Pauls in seiner Urteilsbegründung fest. "Der Angeklagte wird zu Kosten der Landeskasse freigesprochen", für seine Verhaftung sei er zu entschädigen.
Dennoch hielt Pauls fest, dass das Gericht, wie die Staatsanwaltschaft, der Überzeugung sei, dass der Geschlechtsverkehr stattgefunden habe. "Wir sind durchaus davon überzeugt, dass die Zeugin die Wahrheit gesagt hat", so der Vorsitzende. An die Verschwörungtheorie eines Racheaktes aus der Drogenszene glaube das Gericht nicht - eine solche hatte der schließlich Freigesprochene als Grund für die Geschichte angegeben, die B. erzählen würde. Er habe 24 Jahre lang Dienst getan, ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen.
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