Kleve: Sohn ließ Mutter verfaulen
zuletzt aktualisiert: 17.03.2007Kleve (RPO). Wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassen“ ist gestern ein 41 Jahre alter Klever vom Schöffengericht des Amtsgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Ulrich Pauls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seine 75-jährige Mutter in ihrem Bett verfaulen lassen, ohne ärztliche Hilfe zu rufen. Das Gericht schloss sich dem Vorwurf an.
Seit 1979 lebte der arbeitslose Klever, der sich zuletzt in einer Berufsvorbereitung um eine Reintegration bemüht hatte, gemeinsam mit seiner Mutter wieder in der elterlichen Wohnung in Kleve. Als die Frau am 29. Januar 2006 starb, stellte der Arzt als Todesursache ein septisch-toxisches Herz-Kreislauf-Versagen fest. Die Frau hatte ganz offenkundig monatelang unter großflächigen Entzündungen und Verfaulungen sowie an Aufliegegeschwüren gelitten, die in eine tödliche Verfaulung mündeten.
Hätte sich der Mann, der gestern dem Geschehen im Gericht fast teilnahmslos folgte, rechtzeitig um ärztliche Hilfe bemüht, was ihm problemlos möglich gewesen wäre, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, wäre die Frau nicht gestorben. Die Verteidigerin des Angeklagten hatte zu Prozessbeginn einen Antrag auf erheblich verminderte Schuldfähigkeit ihres alkoholkranken Mandanten gestellt, der vom Gericht zwar verworfen wurde, aber bei der Urteilsfindung des Schöffengerichts dennoch berücksichtigt wurde.
Die 47 Jahre alte Schwester des Klevers wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe spätestens bei einem Besuch zu Weihnachten 2005 den Ernst der Lage erkennen und handeln müssen, was sie aber nicht tat.
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