Kleve Stadt: "Beschwerdefrist nicht verpasst"

Kleve · Die Stadt Kleve wehrt sich entschieden gegen die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Kleve, dass sie die Beschwerdefrist in Sachen Insolvenzplan des 1. FC Kleve verpasst habe (wir berichteten exklusiv über die Auffassung des Amtsgerichts). Kleves Rechtsdirektor Wolfgang Goffin nimmt in einem dreiseitigen Schreiben an das Landgericht, das als nächsthöhere Instanz über den "Nichtabhilfebeschluss" entscheiden muss, Stellung, und fordert "eine rechtsstaatlich einwandfreie Entscheidung".

Hintergrund: Als am 4. September dem Insolvenzplan des 1. FC Kleve mit überwältigender Mehrheit (und gegen das Votum der Stadt) zugestimmt wurde, habe das Gericht "nach übereinstimmender Beobachtung mehrerer Zeugen keinen förmlichen Beschluss verkündet", beanstandet Goffin, der sich dagegen verwahrt, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. Was inzwischen wohl auch klar ist, weil er gar keine hatte machen können.

Als sich die Stadt Kleve jedenfalls eine Woche später beim Amtsgericht nach dem Verbleib des Gerichtsbeschlusses erkundigt habe, sei mitgeteilt worden, dass ein Beschluss noch zugestellt werde und die Beschwerdefrist mit der Zustellung des Insolvenzplanes beginne. Den bekam die Stadt am 24. September, so dass die Beschwerdefrist bis zum 8. Oktober lief. Tatsächlich wurde die Beschwerde am 28.9. erhoben und ging am 4.10 beim Amtsgericht ein. Allerdings hatte das Amtsgericht bereits am 5.10. erklärt, dass die Beschwerdefrist mit der Verkündung des Beschlusses am 4.9. beginne und somit am 18.9. ende. Dieses Schreiben indes hat die Stadt Kleve erst am 22.10. bekommen – über den Grund kann nur spekuliert werden.

Amtsgerichtsdirektor Klaus Hommel sagte gestern der RP: "Das war wohl ein Versehen." Hommel, der darauf verweist, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handele, weil die Entscheidung derzeit beim Landgericht liege: "Es geht hier um die unterschiedliche Rechtsauffassung, ob die Verkündung oder die Zustellung des Beschlusses gilt. Das Landgericht muss nun gucken, wie man damit umgeht".

Goffin sieht die prozessualen Rechte der Stadt durch die Vorgehensweise des Amtsgerichts verletzt. Trotz des schwebenden Verfahrens weist die Stadt aber darauf hin, dass "durch den angefochtenen Beschluss die wirtschaftlichen Interessen der Stadt mittelbar beeinträchtigt werden, indem ehemalige Vereinsvorstände unter anderem für die von ihnen zu vertretenden offenen Steuerschulden und Sozialabgaben zum Nachteil der Allgemeinheit nicht in Haftung genommen werden".

(RP)
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