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Kleve: Stadthalle nicht einschränken

VON MATTHIAS GRASS - zuletzt aktualisiert: 28.01.2009

Kleve (RPO). Darf der Betrieb eines städtischen Veranstaltungsortes aufgrund der Beschwerde Einzelner eingeschränkt werden? Stellungnahmen der Fraktionschefs und der Kompromiss des Rechtsdirektor in der Debatte um die Stadthalle.

Die Stadthalle in Kleve, hier den Restaurant-Bereich. Das Gros der Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen geht hier seit über 40 Jahren über die Bühne. Seit kurzem gibt es aber Beschwerden über den Krach.  Foto: RPO
Die Stadthalle in Kleve, hier den Restaurant-Bereich. Das Gros der Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen geht hier seit über 40 Jahren über die Bühne. Seit kurzem gibt es aber Beschwerden über den Krach. Foto: RPO

Seine Aussage im Streit um die Klever Stadthalle ist eindeutig. Wolfgang Goffin, Rechtsdirektor der Stadt Kleve: "Wir haben nicht die Absicht, den Betrieb der Stadthalle von ihrer Zweckbestimmung her in unzumutbarer Weise einzuschränken. Ganz im Gegenteil". Auf der anderen Seite habe sich die Stadt aber an die sogenannte TA-Lärm zu halten, die für bestimmte Zeiten bestimmte Lärm-Immissionen zulässt.

"Wir haben uns mit dem Beschwerdeführer an einen Tisch gesetzt und versucht, einen Kompromiss zu finden", so Goffin. Der Kompromiss sieht vor, unnötigen Lärm zu verhindern. Dass man die "Bläck-Fööss" von der Zugabe habe abhalten wollen, sei nicht im Sinne seines Kompromisses gewesen, betont der Rechtsdirektor. Der sieht vor, bei Veranstaltungen die Fenster der Halle zu schließen ebenso wie die Tür der Laderampe, die Motoren der Lkw nicht warmlaufen zu lassen, das Leergut nachts nicht abfahren zu lassen.

Info

TA-Lärm

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Ausgenommen von der Verordnung sind unter anderem: Sportanlagen, die der Sportanlagenlärmschutzverordnung unterliegen, sonstige nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten.

Außerdem soll die alte Musikanlage untersucht werden. "Wir haben damit die Dinge, die nicht in Ordnung waren, abgestellt", sagt er. Der Betrieb der Halle solle aber weiter in gewohntem Umfange möglich sein. Denn wer absolute Ruhe haben wolle, müsse in ein Villenviertel oder aufs Land und nicht in die Nachbarschaft einer Stadthalle ziehen.

"Kein Verständnis"

Ähnlich sieht das auch der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Udo Janssen: "Wir sind Recht und Gesetz gegenüber verpflichtet. Auf der anderen Seite habe ich kein Verständnis für die Beschwerden, weil ich im Umfeld einer Stadthalle mit Lärm rechnen muss. So wird jegliches Feiern kaputt gemacht". Vor Gericht und auf offener See sei man allerdings in Gottes Hand.

Alexander Frantz, Vorsitzender der SPD-Fraktion, wie Janssen Rechtsanwalt, sieht sogar für die Stadt "juristisch einen guten Standort". Dennoch solle man bei der Sanierung die Stadthalle darauf achten, diese besser zu isolieren und so die Geräuschimmissionen weiter zu dämmen: "Man kann die Stadthalle je schlecht verpflanzen. Als Anwohner muss ich wissen, was auf mich zu kommt".

Grünen-Sprecher Michael Bay warnt vor einer "falschen Rücksichtnahme". Die juristische Auseinandersetzung sei aber erst der letzte Weg. In einem solchen Falle müsse sich nicht die Gemeinschaft an einem Einzelnen ausrichten, sondern der Einzelne an der Gemeinschaft. "Wenn ich an einen solchen Ort ziehe, dann muss ich akzeptieren, dass es dort manchmal auch etwas lauter ist".

Daniel Rütter, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Kleve, sieht in der Angelegenheit ein juristisches Problem. Dennoch solle die Stadt nicht zu früh die Segel streichen. "Wenn es hart auf hart kommt, muss man dann doch den Klageweg gehen".

Quelle: RP

 
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