Bedburg-Hau: Stiftung Schloss Moyland weist Vorwürfe
zuletzt aktualisiert: 06.04.2009 - 16:59Im Streit um den Nachlass von Joseph Beuys (1921-1986) hat die Stiftung Museum Schloss Moyland die Ansprüche der Künstlerwitwe Eva Beuys zurückgewiesen. Sie hatte die Herausgabe von Arbeiten aus der Beuys-Sammlung der Stiftung wie auch des Joseph Beuys Archivs gefordert. Eine juristische Überprüfung habe ergeben, dass diese Ansprüche unberechtigt seien, teilte ein Sprecher der Stiftung am Montag in Bedburg-Hau mit.
Nach Überzeugung der Beuys-Erbin sind die Brüder van der Grinten weder Eigentümer des Bestandes an Werken von Joseph Beuys in der Sammlung noch Eigentümer des Beuys Archivs. Beides hatten die Brüder van der Grinten im Juli 1990 in die von ihnen und dem Land Nordrhein-Westfalen gegründete Stiftung Museum Schloss Moyland eingebracht. Dort ist die Beuys-Sammlung der Brüder van der Grinten seit 1997 in dem restaurierten Schloss der Öffentlichkeit zugänglich.
Die Beuys-Erben vertreten die Ansicht, dass einige der im Schloss gezeigten Werke von Joseph Beuys oder dessen Witwe nur geliehen seien. Nach Überzeugung der Stiftung gibt es für die Ansprüche der Erben jedoch keine Rechtsgrundlage. Zu dieser Einschätzung komme auch ein von der Staatskanzlei eingeholtes Gutachten.
Vielmehr seien sämtliche Beuys-Werke im Museum Schloss Moyland Eigentum der Brüder van der Grinten gewesen und wurden von diesen rechtswirksam auf die Stiftung übertragen.
Haltlos sei zudem die Behauptung der Erben, die Stiftung gehe nicht sorgfältig und nicht wissenschaftlich professionell mit den Beuys-Arbeiten um. Eva Beuys habe selbst in der Vergangenheit mehrfach die wissenschaftlich fundierte Arbeit der Stiftung gewürdigt, hieß es.
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