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Kleve: Streit um Beuys-Werke geht weiter

VON MATTHIAS GRASS - zuletzt aktualisiert: 09.03.2010

Kleve (RPO). Eva Beuys fordert vom Land Bestandslisten über Werke ihres Mannes in Moyland. Der Vorstand der Stiftung verweigerte seine Zustimmung zur Herausgabe dieser Listen. Das wertete die Witwe des Künstlers gestern als Skandal. Ein Stiftungssprecher pocht auf Gegenleistungen.

bedburg-hau-moylandder Der Streit um die Besitzverhältnisse von Beuys-Werken aus der Sammlung Museum Schloss Moyland geht in die nächste Runde: Gestern forderte der Beuys-Nachlass, ihm endlich die Bestandslisten über die Werke des weltberühmten Bildhauers in Museum Schloss Moyland zur Verfügung zu stellen. Das sei ihr, so die Künstlerwitwe Eva Beuys gestern, schon im Januar von Vertretern der Landesregierung versprochen worden, um eben die drohende Klage zu vermeiden.

"Es ist ein Skandal, dass mir gegen den Willen der Regierung der Zugang zu einem mit Steuergeldern erstellten Inventar der Werke meines Mannes in Moyland verweigert wird", erklärte sie gestern. Es scheine, dass das Land, von dem Museum Schloss Moyland jährlich mit erheblichen Mitteln subventioniert werde, dort nichts zu sagen habe. Die Landesregierung könne sich wohl nicht durchsetzen. Für Eva Beuys wird es, solange diese Haltung fortbesteht, keine Zusammenarbeit mit Moyland geben.

Anhand der Listen lasse sich auch erst festmachen, ob aufgeführte Werke überhaupt von Beuys seien oder nicht, ergänzt Beuys-Anwalt Gerd Pfennig. "In anderen Museen sind solche Verzeichnisse eine Selbverständlichkeit, sie sind über das Internet für jeden zugänglich, die Museen sind stolz darauf, ihre Bestände zu publizieren", schreibt die Künstlerwitwe. Es liege der Schluss nahe, dass Moyland solche Listen gar nicht habe.

Land für Listen

Es sei richtig, dass das Land die Inventarlisten finanziert hat, erklärte gestern für die NRW-Staatskanzlei Sprecherin Stefanie Jenkner. Richtig sei auch, dass die Landesregierung im Vorstand der Stiftung dafür gestimmt habe, diese Listen zur Verfügung zu stellen. Aber: "Über eine Herausgabe dieser Listen kann gemäß Satzung der Vorstand nur einstimmig verfügen. Da eine Weitergabe der Bestandslisten nicht die erforderliche Einstimmigkeit des Vorstandes gefunden hat, wird das Thema nun dem Kuratorium zur Entscheidung vorgelegt", so Jenkner. Bereits mehrfach habe im Übrigen die derzeitige Landesregierung die diesbezüglichen Vorschriften der Stiftungssatzung kritisiert und für eine Änderung plädiert.

Franz van der Grinten als Sprecher der Familie und des Stiftungsvorstandes pochte weiter auf diese Einstimmigkeit: "Ein Einzelner kann so etwas nicht versprechen", sagte er gestern. Im übrigen sei man durchaus bereit, die Listen herauszugeben, wenn im Gegenzug Eva Beuys ihre Blockade-Haltung gegen Moyland aufgebe und die Genehmigung der Bildrechte zur Verfügung stellen würde. "Das wäre für uns ein Zeichen, dass der Nachlass aufrichtige Ziele verfolgt", so van der Grinten.

Eigentumsrechte

Sicherlich habe das Museum Bestandslisten – das sei schließlich museales Kerngeschäft. Obwohl in Moyland, bei rund 120 000 Werken, noch lange nicht alle Kunstwerke inventarisiert seien. Die Listen können dann entsprechend ihrer Fertigstellung auch erst zur Verfügung gestellt werden. Es sei auch nicht Sinn solcher Listen, dass sie Grundlage seien, um eigene Eigentumsrechte geltend zu machen. Wenn Eva Beuys Eigentumsrechte nachweise, werde man Rückforderungen sofort nachkommen.

Internet Weitere Berichte unter www.rp-online.de/kleve

Quelle: RP

 
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