Kleve: Unfälle an tollen Tagen
zuletzt aktualisiert: 10.02.2010Kleve (RPO). Bei aller Ausgelassenheit an den tollen Tagen können Unfälle unter Alkohol finanziell für die Narren schlimm enden. Darüber sprach RP-Redakteur Ludger Distelkamp mit Theo Meyer, Sprecher im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) im Bezirksverband Niederrhein Nord.
Zahlen Versicherungen nicht für Schäden unter Alkoholeinfluss?
Theo Meyer Private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkohol passiert ist. Auf den Festen der guten Laune geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden. Allerdings muss man gute Nerven haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden – bis hin zu Verdienstausfall – zahlen soll. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln "was ins Auge ging". Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit ‚Wurfgeschossen' teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld verlangen können.
Wie sichern sich Karnevalsvereine?
Meyer Die Karnevalsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab. Ihre Tollitäten und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Und das kann dauern. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Abklärungen beschleunigen.
Wie sieht es mit einer Maskerade am Steuer aus?
Meyer Während der Karnevalstage interessiert die Polizei nicht nur der Alkoholpegel. Wer alkoholisiert ist und dann noch als Clown, einäugiger Pirat oder Batman maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten. Und es kann bei einem Unfall den Vollkasko-Schadenersatz erheblich vermindern. Die Kfz-Haftpflicht kann sogar einen Regress fordern.
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