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  Foto: Roberto Pfeil
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Bedburg-Hau/Düsseldorf : Urteil: Beuys-Fotos dürfen nicht gezeigt werden

zuletzt aktualisiert: 30.12.2011 - 14:54

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Freitag das Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Joseph Beuys bestätigt. Die VG Bild-Kunst sieht darin das Ende eines überflüssigen und bizarren Rechtsstreites.



Neupräsentation des Museums Moyland

Für die Ausstellung der Bilder, die Beuys bei einer Kunstaktion im ZDF zeigen, sei die Genehmigung der Witwe notwendig gewesen, entschied das Gericht im Berufungsverfahren. Die Live-Aktion sei nach Argumentation der Richter durch die Fotoserie vervielfältigt worden. Das Landgericht Düsseldorf hatte zuvor ähnlich geurteilt.

Ausstellung aus dem Jahr 2009

Zum Hintergrund: Bettina Paust hatte 2009, nachdem sie die Leitung des Museums  Schloss Moyland übernommen hatte, eine Ausstellung mit Fotografien von Manfred Tischer eingerichtet, die das Museum zuvor erworben hatte. Tischer hatte 1964 die Fluxus-Aktion „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“ live in der damaligen ZDF-Sendung „Drehscheibe“ fotografiert. Diese Bilder waren Teil der Ausstellung und nach Ansicht der Moyländer Anwälte keine künstlerische Bearbeitung der Beuys-Aktion, sondern eine Dokumentation.

Info

Musuem Schloss Moyland

Das Museum Schloss Moyland ist ein Museum für moderne und zeitgenössische Kunst.

  • Das Haus beherbergt mit fast 6.000 Arbeiten die weltweit größte Sammlung an Werken von Joseph Beuys.
  • Das Wasserschloss bei Bedburg-Hau im Kreis Kleve zählt zu den wichtigsten neugotischen Bauten in NRW. 
  • Träger des Museums ist die 1990 gegründete Stiftung Schloss Moyland. Partner in der Stiftung sind das Land NRW, die Brüder van der Grinten als Stifter ihrer Privatsammlung und die Familie von Steengracht als Stifter des Schlosses.
  • Internet: www.moyland.de

Das sahen VG Bild-Kunst und Eva Beuys anders und erwirkten eine einstweilige Verfügung. Die Bilder mussten abgehängt werden. Begründung seitens VG Bild-Kunst und der Künstler-Witwe: Wenn ein Fotograf oder ein Museum Fotografien über die Aktion eines Bildenden Künstlers zum Gegenstand einer Ausstellung machen, ohne zuvor die Genehmigung des Künstlers oder seines Nachlasses einzuholen, verletzten sie die Urheberrechte des Aktionskünstlers.

In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf im September 2010 in den Fotografien von Manfred Tischer eine „Umgestaltung/ Bearbeitung“ der Aktion von Joseph Beuys gesehen, so dass bereits das Ausstellen der Fotografien durch den Künstler beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger zu genehmigen sei. Die Stiftung Schloss Moyland ging daraufhin in Berufung.

Das OLG sprach nun von einer "Einzelfall-Entscheidung mit Bedeutung" und ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof als letzter Instanz zu - um den Sachverhalt grundsätzlich juristisch zu bestimmen.

Überflüssiger Rechtsstreit

Die VG Bild-Kunst sieht in dem Urteil von Freitag, 30. Dezember, nun das Ende eines "überflüssigen und teilweise bizarren Rechtsstreit", wie sie es in einer  Pressemitteilung erklärt. "Es verdeutlicht, was im Zusammenwirken von Museen, Fotografen und Künstlern ohnehin selbstverständlich ist: Die Dokumentation einer künstlerischen Aktion durch eine Serie von Fotos - ebenso durch eine Videoaufzeichnung - in einem Museum oder Ausstellungshaus ist nur zulässig, solange der Aktionskünstler - die Aktionskünstlerin hierzu seine - ihre Zustimmung erteilt."

Ferner hätte die Museumsleitung mit diesem Vorgehen erneut bewiesen, wie unsensibel sie im Umgang mit den ihr anvertrauten Werken des Künstlers Joseph Beuys und den dazu gehörenden Materialien verfährt. "Es ist zu hoffen, dass die Stiftung aus diesem Urteil die notwendigen Schlüsse zieht", so die VG Bild-Kunst, die sehr bedauere, dass es überhaupt zu diesem Prozess gekommen ist. Dennoch: "Die vorangehenden Streitigkeiten galten der Klärung von Grundsatzfragen und haben zur Entwicklung der Rechtsprechung beigetragen."

Paust plädiert für Berufung

Das Museum Schloss Moyland sieht das anders. Ob die Museumsleitung allerdings noch einmal in Berufung geht, steht noch nicht fest. "Ich plädiere aber dafür", sagt Dr. Bettina Paust auf Nachfrage unserer Redaktion. Zudem wird sie erneut bei der VG Bild-Kunst anfragen, ob sie die Ausstellungsgenehmigung für die Fotos von Tischler für die Präsentation der ständigen Sammlung bekommt.

Die Stiftung Schloss Moyland sieht in dem Urteil ferner einen Präzedenzfall und befürchtet "weitreichende Konsequenzen" für die Präsentation von Fotos zu künstlerischen Aktionen. "Wir dürfen unseren eigenen Bestand nicht ausstellen. Das ist traurig", sagte die künstlerische Direktorin der Stiftung, Bettina Paust, nach dem Urteil. Nun brauche es vor solchen Ausstellungen stets eine Genehmigung. Das mache viele Museen wohl auch vorsichtiger beim Ankauf solcher Aufnahmen.

Mehr dazu lesen Sie auch am Samstag, 31. Dezember, in der Rheinischen Post.

Quelle: DAPD/jul/RP

 
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