Kleve: War die Bluttat zu verhindern?
VON PETER JANSSEN - zuletzt aktualisiert: 11.11.2009 - 08:29Kleve (RPO). Der 21-jährige Pole gestand, seine Ehefrau (22) erstochen zu haben. Er ist drogenabhängig und hatte seine Frau bereits mehrfach angegriffen. Einige Tage verbrachte er in der geschlossenen Abteilung einer Psychatrie.
Es war das Küchenmesser, mit dem der 21-jährige Pole seine Ehefrau erstochen hat. Die Polizei fand die Leiche der 22-Jährigen am Montag im Wohnzimmer der gemeinsamen Wohnung an der Klever Siegertstraße (wir berichteten). Die junge Frau lag in einer Blutlache, ihr Körper wies zahlreiche Schnitt- und Stichverletzungen auf. Der Mann hatte seine Frau grausame Art und Weise getötet.
Gerd Hoppmann, Leiter der Krefelder Mordkommission, sagte: „Es wurden der Frau deutlich mehr Verletzungen zugefügt, als für eine Tötung erforderlich gewesen wäre.“ Zudem wurden an der Hand Schnittverletzungen festgestellt. Die deuten darauf hin, dass sich die Frau gewehrt hatte. Im Nebenzimmer entdeckten die Beamten den acht Monate alte Sohn. Informiert worden war die Polizei am Montag um 6.50 Uhr von der Mutter des Täters. Der Pole hatte sie angerufen und erzählt, was passiert war. Der 21-Jährige schien beim Eintreffen der Polizei unter Drogeneinwirkung zu stehen, so die Beamten.
Eine Frage, die sich beim Lesen des Lebenslaufs des Täters stellt, ist: Hätte die Bluttat verhindert werden können? Der Pole war bei der Polizei nämlich kein Unbekannter. Bereits mehrmals war er auf seine Frau losgegangen. Allein im Juli und August sorgte er für fünf Polizeieinsätze. Dreimal gaben sich die Beamten mit den Erklärungen des Ehepaars zufrieden, dass der Streit bereits beigelegt sei. Am 8. August jedoch nicht. Da war die 22-Jährige zu ihrer Nachbarin geflüchtet (die RP berichtete). Gewürgt und verprügelt hatte der Pole seine Frau. Es wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Der nächste gravierende Vorfall ereignete sich am 19. August. Damals war der 21-Jährige vor dem Haus seiner Eltern aufgetaucht und bedrohte dort seine Frau mit einem Küchenmesser. Damals wurde er in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie eingewiesen. Nur wenige Tage später jedoch wurde die Zwangseinweisung nach einer richterlichen Anhörung wieder aufgehoben. Lediglich eine Anzeige wegen Bedrohung war die Folge.
Der Täter, der seit 2005 in Deutschland lebt und auf Hartz IV angewiesen ist, war nach der Zwangseinweisung in einer Sucht-ambulanz in Behandlung. Durch den regelmäßigen Drogenkonsum wurde bei ihm eine Psychose diagnostiziert (schwere psychische Störungen, zeitweilig mit Realitätsverlust). Er litt unter Halluzinationen und Verfolgungswahn. Er konsumierte regelmäßig Amphetamine, die Ängste und Aggressionen auslösen können. Bei ihm taten sie es offenbar. So fühlte er sich laut Polizeiangaben von der Mafia verfolgt. Die Wahnvorstellung ging soweit, dass er seine Frau als Mitglied der Mafia ansah.
Der 21-Jährige gestand inzwischen die Tat. Der Klever Staatsanwalt Gert Schulte beantragte die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Dienstag wurde der Mann dem Klever Haftrichter vorgeführt. Es wurde ein Unterbringungsbefehl erlassen.
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