Kleve: „Zahlen Sie 26.000 Euro“
VON THOMAS CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 10.10.2007Kleve (RPO). Andrea van Bebber ist verzweifelt. 26.000 Euro Kindergeld soll sie zurück zahlen – weil sie in den Niederlanden arbeitet. Der Witz: Die Behörde in Wesel teilte mit, ihr Ex-Mann hätte einfach das Kindergeld beantragen sollen.
Eine Zahl – ein Alptraum, der für Andrea van Bebber aus Pfalzdorf unvergesslich sein wird. 26.181,35. Das Ganze in Euro, das Ganze, bitte sehr, überweisen an die Kindergeldkasse in Wesel. Die nämlich schrieb Andrea van Bebber, die allein erziehende Mutter (sie wurde vor einigen Jahren geschieden) habe gar keinen Anspruch auf besagtes Kindergeld.
Der verhängnisvolle Vertrag
Nun geht es nicht etwa darum, dass ihrem Sohn und ihrer Tochter prinzipiell besagtes Geld gar nicht zustehe. So einfach ist die Sache nicht. Zur Vorgeschichte Andrea van Bebber gestern zur RP: „Nach meiner Scheidung habe ich Arbeit gesucht. Das war in Deutschland nicht so einfach. Also bewarb ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma in Gennep. Die stellte mich auch ein. Es folgten ein Vertrag mit einer weiteren Zeitarbeitsfirma und dann die Festanstellung in einem Betrieb in Horst an der Maas, in dem ich seitdem unbefristet beschäftigt bin.“ Durfte Andrea van Bebber weiter Kindergeld aus Deutschland beziehen, obwohl sie in den Niederlanden arbeitet?
Ein Beispiel für viele
Wie Andrea van Bebber kann es vielen Niederrheinern gehen, die „über die Grenze“ arbeiten. Das ist prekär, weil man bei Anträgen an die Familienkasse in Wesel immer mit unterschreibt, dass man Merkblätter gelesen hat. Andrea van Bebber schwört Stein und Bein, dass sie nie welche zugeschickt bekam.
Das Amt sagt: Nein. Andrea van Bebber sagt. „Ja! Ich bekomme ja in den Niederlanden gar kein Kindergeld. Schließlich wohnen meine Kinder und ich in Pfalzdorf, nach wie vor. Hier ist unser Lebensmittelpunkt, hier gingen die Kinder zur Schule, meineTochter drückt nach dem Abi nun in Bedburg weiter die Schulbank.“ Eigentlich kam der Stein nur ins Rollen, weil Andrea van Bebber alle Formulare in Sachen Kindergeld so ehrlich und akribisch ausfüllte. Als sie (da arbeitete sie schon in den Niederlanden) im Zuge einer neuen Antragstellung wie üblich alle Fragen korrekt beantwortete, kam der Stein ins Rollen. Erschüttert ist Frau van Bebber über die Schärfe des Tons in dem Schreiben, das sie nun erhielt und in dem sofortige Rückzahlung gefordert wurde.
Der Anwalt
Andrea van Bebber beauftragte den Klever Rechtsanwalt Alexander Frantz, ihre Rechte zu vertreten. Ob man im Zuge der „Billigkeit“ da noch etwas abwenden kann? Frantz machte deutlich, dass er das für gut möglich hält, zumal Frau van Bebber niemand darauf hingewiesen habe, dass die Arbeitsaufnahme in den Niederlanden ein „meldepflichtiger Umstand“ ist. Frantz: Nur eine Rechtsänderung in Europa zu lebensnahen Ergebnissen führen könne. Etwa, dass Kindergeldansprüche von in anderen EU-Ländern arbeitenden Eltern im Heimatland zugebilligt und dann mit dem EU-Nachbarstaat verrechnet würden.
Aber bis dahin wird noch viel Zeit vergehen. Wie Andrea van Bebber die Riesen-Summe aufbringen soll, ist der allein erziehenden Mutter schleierhaft. Es erscheint ihr als Hohn, dass ihr bei der Kasse in Wesel jemand sagte, alles wäre glatt gelaufen, wenn ihr Ex-Mann das Kindergeld beantragt hätte...
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