Kleve/Goch: Zu gefährlich für Allgemeinheit
VON MARC CATTELAENS - zuletzt aktualisiert: 08.07.2011Kleve (RP). Das Klever Landgericht hat angeordnet, dass ein 48-Jähriger aus Bedburg-Hau in Sicherungsverwahrung kommt. Der Mann hatte versucht, in Goch eine Wirtin in der WC-Schüssel zu ertränken. Auch andere Opfer waren Frauen.
Am Ende hatte es der Täter selbst erkannt: "Immer, wenn ich Alkohol trinke, bin ich sehr leicht reizbar. Dann kann es wieder zu schweren Straftaten kommen", antwortete der 48-Jährige auf die Frage von Richter Jürgen Ruby, ob von ihm noch weiter Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.
"Sie müssen sich dringend therapieren lassen, sonst wird das nichts mehr", wandte sich der Richter an den Mann. Zeit genug dafür hat er nun, denn die Kammer ordnete gestern Sicherungsverwahrung an. Damit kommt der 48-Jährige auf unbestimmte Zeit hinter Gittern.
Wippende Beine, blasses Gesicht
Das Gutachten
Auch Jack Kreutz, Chefarzt der LVR-Klinik in Bedburg Hau, kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass von dem 48-Jährigen immer noch eine hohe Gefahr ausgeht. Er stellte fest, dass sich in sechs Haftjahren nicht erkennbar etwas verändert habe. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bedburg-Hauer auch künftig Sexual- oder Gewaltdelikte begehe, sei hoch bis sehr hoch, so Kreutz.
Der Mann nahm das Urteil zunächst äußerlich gefasst auf. Dann deuteten wippende Beine und die zunehmende Blässe im Gesicht darauf hin, dass dem Straftäter bewusst wurde, dass es für ihn nicht so einfach werden wird, jemals wieder aus dem Gefängnis zu kommen.
Eine Chance auf Freiheit erhält er ab jetzt nur alle zwei Jahre, nämlich dann, wenn Psychologen prüfen, ob sein Hang, weiterhin schwere Straftaten zu begehen, nicht mehr auftritt. Doch davon sei derzeit nicht auszugehen, machte Ruby deutlich. "Wenn sie nicht an sich arbeiten, ändert sich an der Prognose auch künftig nichts."
Der Bedburg-Hauer hatte im Februar 2004 versucht, die Wirtin der Gocher Bahnhofsgaststätte in einer Toilettenschüssel zu ertränken. Warum er über die Frau hergefallen war, kann er sich bis heute nicht erklären – die Wirtin hatte ihrem Gast kurz zuvor noch Zigaretten ausgehändigt und ein Taxi gerufen. Plötzlich zog er die Frau in den Toilettenbereich, schlug ihren Kopf gegen die Wand und drückte ihn anschließend in die WC-Schüssel. Die Wirtin konnte sich in letzter Sekunde dadurch retten, dass sie dem Angreifer Reinigungsmittel ins Gesicht schüttete. Sie überlebte schwer verletzt.
Außerdem hatte der 48-Jährige im Jahr zuvor seine damalige Freundin über Monate in der gemeinsamen Wohnung gefangen gehalten und dort immer wieder vergewaltigt und verprügelt. Daraufhin wollte sich die junge Frau umbringen. Ihre Mutter fand einen Abschiedsbrief, den die Tochter aus dem Fenster fallen gelassen hatte, und alarmierte die Polizei, die die zu Tode verängstigte Frau aus der Wohnung befreite.
Auch eine weitere Ex-Freundin hatte der Mann vergewaltigt. Außerdem war es zu einem Übergriff auf eine Mitarbeiterin eines Wohnheims gekommen. "Immer waren die Opfer Frauen", stellte Richter Ruby fest. "Das schreit nach einem sexuellen Hintergrund ihrer Taten, der behandelt werden muss."
Die Kammer sei überzeugt, dass von dem Mann weiterhin schwere Straftaten zu erwarten seien, bei denen die Opfer schwere körperliche und seelische Schäden davon tragen. Der Richter abschließend: "Sie wissen auch selbst, dass das so ist."
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