Moers: Anlagebetrüger muss lange in Haft
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 30.08.2008Moers (RPO). neukirchen-vluyn/kleve Der 41-jährige Martin D. aus Neukirchen-Vluyn, dem Betrug in 51 Fällen vorgeworfen wurde, ist von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. D. hatte im Jahr 2001 gemeinsam mit einem heute 48-Jährigen eine Investmentfirma britischen Rechts („Ltd.“) mit Sitz in Kamp-Lintfort gegründet. Seinen Kunden hatte er vorgespielt, er würde für sie Aktien von in den USA ansässigen Firmen kaufen und damit hohe Zinsen und Rendite für sie erwirtschaften. Doch die versprochene Gewinne blieben aus.
Der Angeklagte ist aus strafrechtlicher Sicht alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: 14 Mal ist er einschlägig – also wegen Betrugs – vorbestraft, zwei Mal wegen Urkundenfälschung und einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Vor Gericht beteuerte Martin D., dass er mit Anlagegeschäften künftig nichts mehr zu tun haben wolle. Bis zum Haftantritt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – ist er auf freiem Fuß und kann seiner Beschäftigung nachgehen.
Das Gericht sah sechs Monate Haft als bereits verbüßt an. Einige der ursprünglich angeklagten Betrugsfälle wurden eingestellt. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hat auf Bewährung plädiert.
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