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Moers: Bürgerhaus ohne Bürger

VON HERIBERT BRINKMANN - zuletzt aktualisiert: 02.04.2009

Moers (RPO). Der Rat beriet über Rathausneubau und Investor in nicht-öffentlicher Sitzung. Die Bürgerinitiative gegen den Rathausneubau hat das Oberverwaltungsgericht Münster angerufen, das die Beschwerde aber ablehnte.

Das war im Mai 2008: Brigitte Hübel und Heinz Huppers von der Bürgerinitiative überreichen Bürgermeister Norbert Ballhaus die Unterschriften. Gestern wurde das Bürgerbegehren zu den Akten gelegt. Foto: RPO

Das Lieblingswort von SPD-Fraktionschef Karl-Heinz Reimann vom "Rathaus als Bürgerhaus" ist in Vergessenheit geraten. Ebenso das Versprechen, "den Bürger mitzunehmen". Im Vorfeld sind die Entwürfe der beiden verbliebenen Investoren für den Neubau von Rathaus und Kulturzentrum nie öffentlich vorgestellt, geschweige denn diskutiert worden.

Gestern sollte nun die Entscheidung für den 150-Millionen-Plan im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung fallen. Die Ampel-Kooperation hatte vorher angekündigt, dem Verwaltungsvorschlag folgen zu wollen. Das wäre der 150-Millionen-Abschluss für ein PPP-Modell von Hochtief, inklusive Zinszahlungen ab Ende Mai 2009.

Info

Beschwerde eingelegt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Eilverfahren zum Bürgerbegehren Rathausneubau am Dienstag abgelehnt. Die Bürgerinitiative hat dagegen beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Auch diese wurde gestern abgelehnt.

Da erst gestern am 1. April die Mitglieder des Projektausschusses Rathaus angeforderte, mehrseitige Unterlagen erhielten, sollte ein Antrag gestellt werden, die Abstimmung zu verschieben. Sich damit durchzusetzen, rechnete man nicht.

Beschwerde beim OLG ohne Erfolg

Mit einem Eilverfahren hat auch die Bürgerinitiative gegen den Rathausneubau bis zuletzt versucht, die Entscheidung im Rat zu verhindern. Am Dienstag um 17.13 Uhr kam das Nein aus Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag aus Moers abgelehnt. Brigitte Hübel und Heinz Huppers haben sich gestern Vormittag entschlossen, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. Erfahrungsgemäß erhalten dort 80 Prozent der Kläger in zweiter Instanz Recht.

Gabriele Kaenders, Vorsitzende der OliLi-Fraktion, glaubte noch vor der Ratssitzung, dass die Entscheidung aus Münster bis zum 16. April vorliegen werde. An diesem Tag wolle Bürgermeister Norbert Ballhaus den Vertrag mit Hochtief unterschreiben.

In der Ratssitzung gab Bürgermeister Norbert Ballhaus die ganz aktuelle Nachricht von 16.01 Uhr weiter, dass das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde abgelehnt hat. Die Mitteilung wurde mit Beifall der SPD-Fraktion quittiert. Die Richter in Münster begründen ihre unanfechtbare Entscheidung auch damit, dass im Bürgerbegehren kein ausreichender Kostendeckungsvorschlag gemacht worden sei.

Die Bürgerinitiative empört, dass die Kanzlei Mütze Korsch /PSP-Consult Düsseldorf/Bonn zuvor gegenüber dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf behauptet habe, das Bürgerbegehren hätte die Frist nicht eingehalten. Die Professoren, die für die Stadt das erste Gutachten zum Bürgerbegehren verfassten, kamen zu einem anderen Ergebnis: Die Frist sei eingehalten worden. Das Düsseldorfer Gericht hat sich damit der neueren Version der Stadt angeschlossen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller der Moerser Bürgerinitiative.

Quelle: RP

 
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