Moers: Busfahrer – Anklage ungewiss
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 28.05.2010Moers (RPO). Der Staatsanwalt sagt, das Zustandekommen einer Anklage gegen den Chauffeur, der vor einer Woche einen Neunjährigen kurz an den Bussitz gefesselt hat, sei ungewiss. Die Solidarität mit dem Fahrer ist groß.
Kamp-Lintfort/Moers Die Diskussion um den mittlerweile entlassenen 61-jährigen Busfahrer, der vor einer Woche ein Kind kurzzeitig mit einem Kabelbinder am Bussitz fixiert hatte, reißt nicht ab. Aus ganz Deutschland erhält der Kamp-Lintforter Busunternehmer Aufforderungen, den Chauffeur aus Moers-Hülsdonk wieder einzustellen. Fast sämtliche Bürger, die sich zum Fall äußern, schlagen sich auf die Seite des Busfahrers, der vom ständig umherlaufenden Jungen so entnervt war, dass er die überzogene Maßnahme wählte.
Die Mutter des Jungen zeigte den Busfahrer wegen Freiheitsberaubung an. Er hatte das Kind mit Kabelbindern an die Sitzlehne gefesselt. Es gibt auch Stimmen, die den Behauptungen des Busfahrers widersprechen. So sei der Junge gar nicht im Bus umhergerannt. Die Kinder hätten im Bus lediglich Tierstimmen nachgemacht.
"Skandalöse Kündigung"
In der Umfrage im Grafschafter, in den Kommentaren und Forumseinträgen auf rp-online (www.rp-online.de/moers) sowie in zahlreichen Anrufen lassen die RP-Leser Dampf ab: "Dem Busfahrer zu kündigen, finde ich skandalös", sagt etwa Klaus Borgolte. "Der arme Busfahrer hätte machen können, was er wollte, es wäre immer aus der Sicht dieser Eltern falsch gewesen", meint Heinz Walter Prott, früher Kriminalbeamter und FBG-Kommunalpolitiker.
"Den Jungen aus dem Bus verweisen, den Jungen am Sitz anbinden, nichts machen – in allen Fällen wären diese Eltern gegen den Busfahrer vorgegangen", denkt Prott. Niag-Sprecherin Beate Kronen sagt, in Krisensituationen mit Passagieren sollen die Fahrer stoppen und über Funk aus der Zentrale Hilfe anfordern.
Die Justiz zumindest wird sich "der Sache mit Fingerspitzengefühl annehmen", so Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser. Es werde genau geprüft, ob der Vorwurf der Freiheitsberaubung aufrecht erhalten werden könne, also wie lange die "Fesselung" gedauert hat und wie intensiv sie war.
Bisher ermittelt noch die Polizei, der Fall ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft angelangt. Moser sagt, es sei gar nicht sicher, ob die Sache überhaupt zur Anklage kommt.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




