Moers: Daheim und unterwegs
VON HERIBERT BRINKMANN - zuletzt aktualisiert: 18.02.2010Moers (RPO). Die Verbraucherzentrale Moers startet ein neues Beratungsangebot zu den Rundfunkgebühren. Auf komplizierte Fragen zu Autoradio, Fernseher im Campingwagen oder Befreiung gibt es jetzt auch vor Ort Antworten.
59 Cent am Tag: Das ist seit dem 1. Januar 2009 die Höhe der Rundfunkgebühren. Und das soll bis Ende 2012 so bleiben. "Gute Radio- und Fernsehprogramme kann es nur geben, wenn alle mit ihren Gebühren dazu beitragen. Ich finde, 59 Cent am Tag sind nicht viel für eine Programmvielfalt, die in der Welt ihresgleichen sucht", sagt Monika Piel, Intendantin des Westdeutschen Rundfunks. Piel hat zusammen mit Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, eine Kooperation über die Beratung bei Fragen zu den Rundfunk- und Fernsehgebühren beschlossen. Nach einer Pilotphase in sieben Ruhrgebietsstädten bietet die Verbraucherberatung jetzt die Beratung zu Rundfunkgebühren landesweit an, also ab sofort auch in Moers.
Beratung
Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.beratungsstelle-rundfunkgebuehren.de oder in der Beratungsstelle Moers, Unterwallstraße 5, Tel. 0 28 41 2 22 01.
Das Projekt wird vom Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) landesweit gefördert. GEZ Köln, Tel. 01 85 99 95 01 00 (6,5 Cent pro Minute).
Kostenlose Beratung
Gestern stellten Heidi Böckle und ihre Düsseldorfer Kollegin Almut Kremer das neue – kostenlose – Beratungsangebot vor. Aus der Pilotphase im Ruhrgebiet weiß Almut Kremer, dass die meisten Anfragen, genau 34 Prozent, das Thema Befreiung von Gebühren betreffen. 24 Prozent der Fragen betreffen die Gebührenpflicht und 23 Prozent An- und Abmeldung. Nur vier Prozent befassen sich mit dem Gebühren-Beauftragten, der plötzlich vor der Haustür steht.
Für alle Beteiligten war das überraschend, kennt doch jeder Geschichten von gestrengen Prüfern, die Schwarzseher überführen wollen. Diese Leute sind übrigens nicht von der GEZ, sondern vom WDR. Sie arbeiten freiberuflich auf Provision. Almut Kremer rät in einem Falle des Besuches eines solchen Mitarbeiters, nichts spontan zu unterschreiben, sondern sich alles in Ruhe anzuschauen. Durch die Unterschrift wird das Dokument zu einer Urkunde, das Widerspruchsrecht wie bei Haustürgeschäften gilt für die GEZ nicht.
Von den Gebühren befreit sind Arbeitslose, die einen Leistungsbescheid ALG II vorweisen können, Studenten und Auszubildende, die Bafög beziehen und Schwerbehinderte, die das Rundfunk-Merkmal RF erhalten haben.
Für alle geht es nicht bloß um die Frage, Fernsehgebühren ja oder nein. Das wäre viel zu einfach. Alle Geräte müssen angemeldet sein, auch Computer und das Autoradio. Kompliziert wird es bei Partnerschaften ohne Trauschein oder noch mehr bei Wohngemeinschaften. Das gemeinsam genutzte TV-Gerät ist angemeldet und bezahlt, aber was ist mit dem Radio im eigenen Zimmer? Werden die Kinder volljährig und verdienen eigenes Geld, müssen sie für Fernseher und Computer im eigenen Zimmer GEZ-Gebühren bezahlen. Genug für viel Beratung. Und wer beim Schwarzsehen erwischt wird, muss bis zehn Jahre rückwirkend die Gebühren nachzahlen.
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