Moers: Denkmalschutz für Westerbruch-Schuppen?
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 10.02.2009Moers (RPO). Die Gärten im Westerbruch sind bereits platt gewalzt, die Bäume gefällt worden. Doch die Schuppen stehen noch. "Seit ihrer Erbauung 1953 werden sie von den Bewohnern genutzt. Auf diese Abstellmöglichkeiten können wir nicht verzichten, da die Häuser keinen direkten Kellerzugang haben", schreibt ein Anwohner an den Ausschuss für Bürgeranträge. Er und die Fraktion der Freien Bürger-Gemeinschaft FBG möchten, dass die Schuppen erhalten bleiben und weiter von den Westerbruch-Anwohnern genutzt werden können.
Die Stadt hatte den Pächtern der Kleingärten zum Oktober 2008 gekündigt. Rund 40 Gärten wurden bereits abgerissen. Die Stadt will die Fläche zwischen den Häusern und dem Westerbruchgraben als Ausgleichsfläche für Bäume und Pflanzen, die an anderer Stelle wegen Bauvorhaben entfernt werden müssen, nutzen. Die FBG bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Schuppen unter Denkmalschutz gestellt werden können. "Es sind die letzten ihrer Art in Moers", sagt der Vorsitzende Claus Peter Küster. "Eigentlich waren die so genannten Waschhäuser seinerzeit immer an die Häuser direkt angebaut. Hier stehen diese als Solitair zusammen für mehrere Häuser." Dieses Gebäude-Ensemble sei einmalig in Moers. "Deshalb ist es Wert, sie stehen zu lassen", findet Küster.
Die Stadt argumentiert mit der Gleichbehandlung: Weil die Westerbruch-Anlieger bereits ihre Gärten abreißen mussten, sollten auch die Besitzer der Schuppen diese nicht stehen lassen dürfen. Eine gesetzliche Grundlage zum Abriss der verbleibenden Gebäude sieht Küster hingegen nicht. "Deshalb haben wir gegen einen Abriss gestimmt. Die Veraltungsvorlage schließt grundsätzlich nicht aus, die Gebäude stehen zu lassen, sie argumentiert nur mit der Gleichbehandlung", sagt Küster. Er schlägt vor, dass sich der Bau- und Grundstücksausschuss noch einmal mit der Thematik befassen sollte.
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