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Moers: Diebin trieb im Altenheim ihr Unwesen

VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 09.02.2012

Moers (RP).  Weil sie kaum noch Geld hatte, ging eine 22-jährige Frau kurzerhand in ein Altenheim in Neukirchen-Vluyn, um alte Leute zu bestehlen. Auf den Fluren beobachtete sie, dass eine Bewohnerin den Schlüssel von außen in der Zimmertür stecken gelassen hatte.

Prompt ging sie in das Zimmer und entwendete die Geldbörse. Dabei wurde sie allerdings von einer Mitarbeiterin entdeckt. Als diese sie zur Rede stellte und die Polizei rufen wollte, versuchte die Diebin zu entkommen. Die Mitarbeiterin wollte das verhindern, indem sie die Tür zuhielt und wurde von der 22-Jährigen angegriffen.

Pfefferspray gegen Kind eingesetzt

Das Moerser Schöffengericht hatte aber nicht nur wegen räuberischen Diebstahls gegen die arbeitslose Angeklagte zu verhandeln, auch der gefährlichen Körperverletzung hatte sie sich schuldig gemacht. Im September vergangenen Jahres hatte sie einer Zwölfjährigen in Moers Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Die Angeklagte erklärte dies wie folgt: Sie sei mit ihrer Freundin in der Mattheck unterwegs gewesen und habe beobachtet, dass das Mädchen und ihre Freundin ältere Menschen anpöbelten. Deshalb habe sie die Kinder zurechtgewiesen. Das Mädchen habe die Angeklagte daraufhin beleidigt und sie mit dem Fahrrad verfolgt. Aus Angst habe sie ihr Pfefferspray benutzt.

Das Gericht verhängte wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 60 Sozialstunden. Besonders verwerflich sei es, hilflose alte Menschen zu bestehlen. Auch sei es trotz der vorausgegangenen Provokation nicht akzeptabel, ein Kind mit Pfefferspray zu besprühen. Dass das Urteil recht milde ausfie,l sei auf das Geständnis zurückzuführen und darauf, dass die Frau zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Des weiteren könne man erkennen, dass sie ihre Taten bereue.

Quelle: RP


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