Kamp-Lintfort: Ein Fall für den Schlichter
VON CHRISTIAN SCHWERDTFEGER - zuletzt aktualisiert: 11.04.2008Kamp-Lintfort (RPO). Ob Nachbarschaftsstreit oder Beleidigungen, Schiedsmann Klaus Kuntzsch versucht zu schlichten. Der 68-Jährige ist in der Zechenstadt einer von zwei Schiedsmännern, die versuchen, Streitereien außergerichtlich zu lösen. Schlichter sind zum Stillschweigen verpflichtet.
Die Hecke des Nachbarn ist viel zu hoch, der Gartenzwerg auf dem Nachbargrundstück zeigt unflätig den Mittelfinger, der Grillgeruch stört oder die Musik ist mal wieder zu laut aufgedreht – typische Gründe für Streit unter Nachbarn. Dann wird es oftmals fies. Beleidigungen und Beschimpfungen folgen, die Polizei wird eingeschaltet, Justitia soll es dann richten. Soweit muss es aber nicht kommen. Es gibt auch außergerichtliche Möglichkeiten, solche Streitereien beizulegen. Entweder die Streihähne kommen zur Vernunft oder schalten einen Schiedsmann ein.
Schiedsmann kann helfen
Schiedsamt
Der Bundesverband deutscher Schiedsmänner (BDS) ist in Deutschland eine der ältesten Institutionen der vorgerichtlichen Streitschlichtung, und ist in zwölf Bundesländern aktiv. Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.schiedsamt.de
Wenn zwei sich streiten, freut sich in der Zechenstadt Klaus Kuntzsch. Ob sich der 68-Jährige wirklich über Streitigkeiten anderer freut, sei dahin gestellt, aber es gehört zu seinen Aufgaben, Zwiste anderer beizulegen. Klaus Kuntzsch ist einer von zwei Schiedsmännern in der Klosterstadt und hat dem Gericht mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit schon viel Arbeit abgenommen und so wesentlich zu deren Entlastung beigetragen.
„Ich freue mich immer, wenn ich den Streitparteien den Gang vors Gericht ersparen kann“, sagt Kuntzsch. Den Streitparteien wird bei Kuntzsch die Möglichkeit geboten, sich ohne Polizei, Anwalt und Richter zu einigen. Die Einschaltung eines Schiedsmannes erspart eine Strafanzeige. Wenn beispielsweise in Nachbarschaftsdisputen die Polizei eingeschaltet wird, hat dies auch eine Anzeige zur Folge.
„Die Streiter sollen sich gut überlegen, ob sie sofort die Polizei rufen. Ist sie erst gerufen, ist es zu spät“, rät Kuntzsch zur Besonnenheit. Der 68-Jährige ist im Amt des Schiedsmannes zum Stillschweigen verpflichtet. In den zehn Jahren seiner Amtszeit habe der Schlichter schon so einiges erlebt. Von Beleidigungen und Bedrohungen bis Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses habe er schon alles an Fällen auf seinem Schreibtisch liegen gehabt. „Meist sind es aber Konflikte unter Nachbarn“, erläutert der Schiedssprecher. Nachbarschaftsdelikte sind so genannte geringfügige Straftaten, die nicht unbedingt immer vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden müssen. Zivilrechtliche Auseinanderstzungen mit einem Streitwert von etwa 600 bis 750 Euro können auch vorgerichtlich von Schiedsmännern gelöst werden.
Klaus Kuntzsch konnte schon vielen helfen, aber manchmal ist auch er mit seinem Latein am Ende. „Dann gehts halt vors Gericht“, erklärt er. In solchen Fällen stellt Kuntzsch den Streithähnen dann eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolgslosigkeit des Schlichtungsversuchs zur Vorlage bei Gericht aus. Schiedsmänner wie der 68-jährige Zechenstädter sind die einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle. Die Gerichte wären ohne die Schiedsmänner noch überlasteter.
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