Moers: Einbrecher vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 08.08.2007Moers (RPO). NEUKIRCHEN-VLUYN/MOERS (BL). Der Mann, der im März und April vergangenen Jahres in das Awo-Altenheim in Neukirchen-Vluyn eingestiegen war, musste sich jetzt wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall verantworten. Das Amtsgericht Moers verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Mit seinem Hund war er nach Mitternacht spazieren gegangen.
Plötzlich sei ihm die Idee gekommen, in die Cafeteria einzudringen, gestand er. „Die Terrassentür stand sperrangelweit auf“, berichtete er vor Gericht. Ohne größere Probleme sei er durch die Tür in die Cafeteria gegangen und habe Geld aus der Schublade unter der Kasse herausgeholt. Mit etwa 180 Euro Beute konnte er wieder nach Hause gehen. Den zweiten Fall gab der Neukirchen-Vluyner eher widerwillig zu. Er könne sich nicht daran erinnern, mehr als einmal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Cafeteria gewesen zu sein.
Geldstrafe von 500 Euro
Bei der zweiten Tat habe er, so nahm das Gericht an, das Fenster aufgehebelt. Beute machte er aber nicht. Als möglicher Täter fiel er der Polizei erst Monate später auf. Fingerabdrücke am Türrahmen hatten die Ermittler zu dem vorbestraften Neukirchen-Vluyner geführt. Auch fanden sie in seiner Wohnung das Gegenstück zu dem Schuhabdruck, den der Dieb auf dem Fußboden des Altenheims hinterlassen hatte. Als die Polizei vor der Tür stand, stimmte der Angeklagte einer Wohnungsdurchsuchung zu. Wegen Diebstahls in zwei besonders schweren Fällen, wobei es bei einem davon beim Versuch blieb, könne man noch mal eine Bewährungsstrafe aussprechen, befand das Gericht.
Obwohl der Neukirchen-Vluyner schon oft gegen Gesetze verstoßen und Strafen verbüßt habe, mache er den Eindruck, sich jetzt besser unter Kontrolle zu haben. Bei der Forderung nach zehn Monaten Haft auf Bewährung war der Richter deshalb der Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefolgt. Eine Geldstrafe von 300 Euro fand er zu hoch, damit würde man den Angeklagten zu sehr belasten. Jetzt muss er 500 Euro an das Altenheim zahlen.
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