Moers: Faustschlag-Prozess noch einmal von vorne
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 28.01.2010Moers (RPO). Der Prozess um den Faustschlag gegen den Adolfinum-Rektor Hans van Stephoudt muss ein drittes Mal von Anfang an mit allen Zeugen durchgeführt werden. Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte gestern, einen weiteren Lehrer als Zeugen zu hören. Der vorsitzende Richter, Johannes Huismann, gab dem Antrag statt. In den nächsten Monaten habe die Auswärtige Strafkammer jedoch keine Termine mehr frei. Somit könne der Prozess nicht in der vorgeschriebenen Frist fortgesetzt werden. Alle bisher gehörten und die neu bestellten Zeugen müssen dann beim noch nicht festgelegten Termin gehört werden.
Von dem Lehrer erhofft sich der Verteidiger, dieser könne bezeugen, das Ohr des Direktors sei nicht gerötet gewesen. Der beschuldigte Familienvater sagt nämlich, er habe van Stephoudt nicht geschlagen. Eine Polizistin sagte gestern im Zeugenstand aus, sie habe eine Rötung des Ohres feststellen können.
Die damals 18-jährige Tochter des Angeklagten sollte im Dezember 2008 wegen Fehlzeiten der Schule verwiesen werden. Der 49-Jährige, dessen Ehefrau und die ältere Tochter suchten van Stephoudt in dessen Büro auf. Dort habe der Angeklagte dann dem Direktor einen Faustschlag versetzt, so die Staatsanwältin. Der 49-Jährige streitet das ab und wirft dem Direktor vor, dieser habe ihn bedroht. Exakt diese Version bestätigten Ehefrau und Tochter vor einer Woche im Zeugenstand.
Das Amtsgericht hatte den 49-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Sommer 2009 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Dagegen legte der nicht vorbelastete Unternehmer Berufung ein.
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