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Moers: Für Versicherung Sterbeurkunde gefälscht

VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 25.06.2008

Moers (RPO). Um an Versicherungsgelder zu kommen, hat eine Moerserin ihre eigene Mutter kurzerhand für tot erklärt. Wegen Urkundenfälschung und Betrugs verurteilte das Moerser Amtsgericht sie zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 60 Sozialstunden.

Die 49-Jährige hatte eine Sterbeurkunde gefälscht und bei der Versicherung das Ableben ihrer Mutter vorgetäuscht. Dadurch konnte sie Leistungen der so genannten „Restschuldversicherung“ in Anspruch nehmen. Die Versicherung beglich dann auch umgehend die Ausstände auf dem Konto der Rentnerin, insgesamt fast dreitausend Euro. Als die Versicherung dann auch noch aufgrund des vorgetäuschten Unfalltodes rund weitere 30 000 Euro zahlen sollte, forschte sie erst einmal nach. Schnell stand fest, die Frau lebt ja noch und kassiert weiterhin kräftig Rente.

Die 49-Jährige gestand sofort, bei der Sterbeurkunde ihres Vaters einfach Stellen geweißt und den Vornamen und das Geburtsdatum ihrer Mutter eingetragen zu haben. Damit die Fälschung nicht auffällt, hatte sie erst einmal nur eine Kopie bei der Versicherung abgegeben. „Mir ging es eigentlich nur um das überzogene Konto“, so ihr Motiv. Da die Mutter niemals zur Bank gehe, habe sie selber immer alle Geldangelegenheiten erledigt und so manchen Euro für sich ausgegeben. Das fehlende Geld musste irgendwie wieder aufgefüllt werden.

So viel Dreistigkeit ließ auch die Richterin staunen: „Entweder sind sie extrem abgebrüht oder sie haben wirklich nur von einem Tag auf den nächsten gedacht.“

Als einmaligen Fehltritt wollte sie die Tat aber nicht werten. Denn die Moerserin ist beim Gericht kein unbeschriebenes Blatt und ist schon mehrere Male wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Mit der Behauptung, „Hier habe ich für andere die Schuld auf mich genommen“, versuchte sie zwar, ihre Vorstrafen ungeschehen zu machen, das hielt das Gericht aber für unglaubwürdig.

Als Entgegenkommen für das gestrige Geständnis gab es zum Schluss des Verfahrens ein eher mildes Urteil. Die Staatsanwältin hatte von „einer erheblichen kriminellen Energie“ gesprochen und zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert. Immerhin liege der „potentielle Schaden“ bei knapp 35 000 Euro.

Quelle: RP

 
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