Moers: Halteverbot am Kastell kommt vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 20.03.2010
Die Beschilderung des absoluten Halteverbots auf dem Kastellplatz Mitte Oktober 2009 entsprach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Haltung hat die Stadt Moers dem Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt noch einmal bestätigt. Nun muss das Gericht über die Klage einiger Betroffener entscheiden, die anderer Auffassung sind. Das Halteverbot war eingerichtet worden, um einen Bauernmarkt auf dem Kastellplatz zu ermöglichen. Einige Autofahrer hatten die Hinweise übersehen. Bei Anzahl, Aufstellung und Größe hat die Stadt Moers jedoch die Anforderung der StVO beachtet, so die Begründung.
Quelle: RP
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