Moers: „Ich bin dafür verantwortlich“
VON ULRICH JOPPICH - zuletzt aktualisiert: 07.11.2007Moers (RPO). Der frühere CDU-Parteivorsitzende und stellvertretende Bürgermeister Dietrich Mevissen wurde gestern zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wegen Untreue in 26 Fällen zum Schaden der Parteikasse verurteilt.
Mit Dietrich Mevissen saß gestern ein Mann auf der Anklagebank des Amtsgerichts Moers, dem es sichtlich darum ging, den Prozess vor vollen Zuhörerrängen so schnell wie möglich hinter sich zu bringen. Nachdem die Staatsanwältin die Anklagepunkte – Untreue in 26 Fällen mit einem Schaden von 10 215,16 Euro zu Lasten der Parteikasse – verlesen hatte, legte der 41-jährige ehemalige CDU-Parteivorsitzende und stellvertretende Bürgermeister der Stadt Neukirchen-Vluyn auch sofort ein umfassendes Geständnis ab.
„Die Vorwürfe sind berechtigt. Ich habe sie im wesentlichen in einer Sitzung des CDU-Stadtverbandes bestätigt“, sagte Mevissen. Und wenig später: „Ich bin dafür verantwortlich“. Dieses Geständnis und die Tatsache, dass Mevissen nicht vorbestraft ist, werteten sowohl die Anklagevertreterin als auch Richterin Heike Kersting zu Gunsten des Angeklagten. „Acht Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt“, lautete das Urteil. „Gemessen am entstandenen Schaden und an der Vielzahl der Taten ist dies eine angemessene Strafe. Das Vertrauen, das Ihnen als Vorsitzendem des CDU-Stadtverbandes entgegen gebracht worden ist, haben Sie missbraucht“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Auflagen
Dietrich Mevissen wurde nicht nur zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, er muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Innerhalb dieser Zeit muss Mevissen mindestens 2400 Euro an die CDU zurück gezahlt haben, so die Auflage der Richterin.
Wegen des schnellen und umfassenden Geständnisses musste die Richterin die 26 Punkte umfassende Auflistung von Barabhebungen und Scheckeinreichungen sowie Abrechnungen von Handy-Rechnungen über das CDU-Parteikonto nicht einzeln erörtern. Auch die Zeugen wurden nur kurz vernommen.
Zeitungs-Abo als Gegenleistung
Der frühere stellvertretende Parteivorsitzende Harald Lenßen erläuterte dem Gericht, dass es im Wahlkampf 2004 eine Absprache mit Mevissen gegeben habe, wonach der Angeklagte als Gegenleistung für seine Aufwendungen das Abonnement einer überregionalen Tageszeitung von der Partei bezahlt bekommen habe. Für größere Beträge sei ohnehin nur der Parteivorstand zuständig gewesen.
Mevissen dagegen sagte aus, dass er mit Lenßen „praktisch im Vorbeigehen auf dem Flur“ über die hohen Handy-Rechnungen gesprochen habe. „Dann müssen wir das übernehmen“, habe Lenßen geantwortet. Thorsten K., der frühere Schatzmeister des CDU-Stadtverbandes, berichtete, er habe Mevissen auf fehlende Belege und auf die über das Parteikonto abgerechneten Handy-Rechnungen angesprochen. Der damalige Parteivorsitzende habe abgewiegelt. „Kein Problem, die Belege kommen“, habe er geantwortet und außerdem versichert, dass die Abbuchungen der Handy-Rechnungen vom Parteikonto abgesprochen worden seien. Er habe darauf vertraut, dass Mevissen diese Zusagen auch einhalten werde, so der Zeuge.
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