Moers: Kein Raub – dennoch fünf Jahre
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 30.10.2006 - 23:00Moers (RPO). Das Landgericht Kleve bestätigte gestern die Haftstrafe gegen einen 50-Jährigen. Im Umfeld des Kamp-Lintforter Vinnmannswegs beging er diverse Gewaltdelikte, unter anderem war er bei einer Vergewaltigung dabei.
Die Plädoyers
Der Verteidiger hatte eine „geringere Strafe gefordert“, der Staatsanwalt jedoch fünf Jahre: „Und die liegen noch am unteren Rand des Strafmaßes“, führte der Ankläger aus.
Moers/Kamp-Lintfort Klauen, hauen, erpressen, Drogen nehmen – das gehört im Umfeld des Kamp-Lintforter Vinnmannsweges zum Alltag. Für viele, die in dem „Lummerland“ genannten Wohnheim leben, ist es normal, dass Konflikte mit Gewalt gelöst werden. Aber irgendwann stoßen diese eigenen Mikrokosmos-Gesetze an ihre Grenzen. Die bekam gestern ein 50-jähriger Mann aus Kamp-Lintfort aufgezeigt: Das Landgericht Kleve bestätigte die fünfjährige Haftstrafe, die das Amtsgericht Moers gegen Peter T. im vergangenen Jahr verhängt hatte.
Der arbeitslose Schlosser war wegen besonders schwerer Vergewaltigung, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung sowie Raub in zwei Fällen zu fünf Jahren verurteilt worden. Die Revision richtete sich gegen den Vorwurf des Raubes. Tatsächlich änderte Richter Christian Henckel das Urteil um in Körperverletzung mit Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Diebstahl – was Peter T. nichts nützte, da das Strafmaß blieb.
Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er dem 50-Jährigen nicht glaubte. „Ich bin in beiden Fällen unschuldig“, beteuerte der Mann im Trainingsanzug und meinte zunächst einen Fall, der an der Trinkhalle in der Nähe des „Lummerlandes“ begann. Dort stand ein Mann, der offenbar die Freundin von Peter T. beleidigt hatte. Zusammen mit zwei jungen türkischen Männern brachte T. den Mann zum Vinnmannsweg, damit er sich dort entschuldigte. Als das Opfer sich losreißen wollte, wurde es von den drei Peinigern geschlagen. Sein Handy fiel aus der Tasche. Peter T. gibt an, dass nicht er, sondern einer der Türken das Mobiltelefon einsteckte. Das Gegenteil konnte das Gericht nicht beweisen.
Anders sah es im zweiten Fall aus. Ein 50-jähriger Bewohner des Vinnmannsweges war in seinem Zimmerchen bewusstlos geschlagen und bestohlen worden. Peter T. gibt zwar zu, zum Tatzeitpunkt dort gewesen zu sein, „aber nach mir kam plötzlich ein unbekannter Mann in den Raum und schlug auf den Bewohner ein“, erzählte der Verurteilte gestern. Das Opfer, das bei der Attacke eine Gehirnerschütterung und einen bleibenden Hörschaden davon trug, identifizierte T. jedoch eindeutig als Schläger.
Für den Staatsanwalt ist ganz klar, dass Peter T. „gewaltbereit“ ist. Das ergibt sich auch aus den Delikten, die mit in die fünfjährige Haftstrafe eingeflossen waren und gestern nicht zur Debatte standen: Am 27. Oktober 2004 war der Kamp-Lintforter an einer Vergewaltigung beteiligt, bei der das Opfer durch Fausthiebe und Schläge mit einer Bratpfanne gefügig gemacht wurde.
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