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Kamp-Lintfort: Kind tot beim Zahnarzt: Bewährung für Ärztin

zuletzt aktualisiert: 20.01.2011

Kamp-Lintfort (RPO). Fehlerhafte Messungen, ein falsches Beatmungsgerät, nicht geschultes Personal und mangelhafte Dokumentation. Im Prozess um die Todesursache einer Dreijährigen in einer Kamp-Lintforter Zahnarztpraxis hat das Rheinberger Amtsgericht gestern eine Anästhesistin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht folgte damit nach umfangreicher Beweisaufnahme dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wegen fahrlässiger Tötung eine neunmonatige Bewährungsstrafe zu verhängen. Es gebe keine Zweifel an der Kausalität von falscher Behandlung und dem Tod des Mädchens.

Sofort Notarzt geholt

Im Mai 2007 hatte eine umfangreiche Zahnbehandlung mit Ziehung kariöser Zähne unter Vollnarkose stattgefunden. Plötzlich sei es erst zu einem schnellen Anstieg der Herzfrequenz und zu weiteren Auffälligkeiten gekommen, erklärte die Angeklagte. Die Behandlung sei sofort abgebrochen und ein Notarzt gerufen worden. Die Anästhesistin drückte der Mutter gestern ihr tiefes Mitgefühl aus, fühlte sich aber nicht schuldig. Die Mutter des Kindes habe ihr eine Scharlachbehandlung und die Einnahme von Antibiotika kurz vor der Behandlung verschwiegen.

"Beatmung stimmte nicht"

Hätte sie davon gewusst, hätte sie das Kind nicht behandelt. Sie machte die vorausgegangene Erkrankung und die Medikamente für die Komplikationen verantwortlich. Der vom Gericht geladene Sachverständige sah das allerdings anders: "Da stimmte etwas mit der Beatmung nicht", folgerte er. Das Kind sei nicht angemessen mit Sauerstoff versorgt worden, führte er aus. Das Gerät sei für Erwachsene gedacht und lediglich mit einem Zusatzschlauch versehen worden. Hier hätte man besonders penibel auf die Werte achten müssen, meinte er.

Auch monierte er, dass die Reanimation in der Praxis nicht mit Hilfe fachlich ausgebildeten Personals geschehen sei. Ein Pfleger, der die Anästhesistin zuvor begleitet hatte, war nicht mehr anwesend, als das Kind behandelt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen die Zahnärztin war schon im Vorfeld eingestellt worden. Mehr dazu unter

www.rp-online.de/moers

Quelle: RP

 
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