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Moers: Kirmesunfall: Mädchen verliert Fuß

VON CHRISTIAN SCHWERDTFEGER UND CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 07.09.2010 - 07:16

Moers (RPO). Das elfjährige Mädchen, das am Freitag auf der Moerser Kirmes verunglückt ist, schwebt noch in Lebensgefahr. Der verletzte Fuß musste amputiert werden. Sicherheitsexperten fordern strengere Richtlinien für Jahrmarkt-Fahrgeschäfte wie das "Höllentaxi", auf dem das Kind verunglückte.

Das Mädchen wurde auf diesem Fahrgeschäft schwer verletzt.   Foto: RP, Klaus Dieker
Das Mädchen wurde auf diesem Fahrgeschäft schwer verletzt. Foto: RP, Klaus Dieker

Auf einem Schild an der Kasse des Karussells steht: "Das Hinauslehnen und Aufstehen während der Fahrt ist strengstens verboten." Aus einem Lautsprecher dröhnt nochmals die Aufforderung: Sitzen bleiben. "Wer sich daran nicht hält, ist dann auch irgendwie selbst schuld, wenn was passiert", sagt Michael Senk, Betreiber des Fahrgeschäfts "Höllentaxi".

Melanie (Name geändert) hat sich offenbar nicht an die Anweisungen gehalten. Beim Aussteigen aus dem noch auslaufenden Karussell "Höllentaxi" war das junge Mädchen am Freitag auf der Moerser Kirmes gestürzt. Sie geriet mit dem Bein zwischen die Wagen und wurde – trotz Notbremsung – noch einige Meter mitgeschleift. Dabei wurde ihr Fuß fast abgerissen. 

Am Montag schwebte sie immer noch in Lebensgefahr, ist in der Klinik an Geräte angeschlossen. Ihr Fuß musste mittlerweile amputiert werden, berichtet der Vater. Er hat eine Diskussion über die Sicherheit von Fahrgeschäften losgetreten. Er ärgert sich, dass der Tüv noch am Unfallabend das Fahrgeschäft wieder für den Betrieb freigegeben hatte. Es seien keine Sicherheitsmängel gefunden worden, hieß es in der Begründung. "Wir prüfen die Fahrgeschäfte nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben", sagt Thomas Oberst vom Tüv Süd.

Dabei wäre der Unfall vermutlich zu vermeiden gewesen, das räumt sogar der Betreiber des Fahrgeschäfts indirekt ein. "Mit Sicherheitsbügeln, die sich erst öffnen, wenn das Gerät wirklich still steht, wäre der Unfall vielleicht nicht passiert", so Michael Senk.

Die vom Tüv München erteilte Betriebserlaubnis für das Fahrgeschäft, das früher "Bayernkurve" hieß, sieht allerdings keine Sicherheitsbügel vor. "Weil die Gondeln während der Fahrt nach innen geneigt sind, müssen Bügel nicht sein", erklärt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes. Bügel seien auf der Kirmes nur für Karussells mit "chaotischen Bewegungen" zwingend.

Die hintereinander gehängten Gondeln des "Höllentaxis" fahren jedoch nur geradeaus und drehen sich nicht noch dazu. "Aufstehen kann man während der Fahrt nur unter hohen Kraftanstrengungen", so Ritter.

Dennoch konnte im November ein 41-jähriger Mann, der während der Fahrt ohnmächtig geworden war, bei 40 km/h aus dem "Höllentaxi" hinausgeschleudert werden. Der Unfall ereignete sich im hessischen Hochheim. Der Mann überlebte trotz schwerer Kopfverletzungen. Und auch damals konnte der Tüv keine technischen Mängel feststellen.

"Wir haben in Deutschland die höchsten Sicherheitsstandards", sagt Ritter. Bei jedem Aufbau macht das Bauordnungsamt die Gebrauchsabnahme. Der Tüv prüft jährlich – aber was ist, wenn die Problematik in der Ursprungskonstruktion steckt? Würden sich Unfälle bei einem Fahrgeschäft, egal, wo auf der Welt, häufen, dann registriert dies der Arbeitskreis "Fliegende Bauten" und fordert, dass sämtliche baugleichen Fahrgeschäfte nachgebessert werden müssen, erklärt Ritter und nennt das Beispiel, das sich in Dubai auf dem Karussell "Breakdance" ereignet hat: Ein mitfahrender Scheich verhedderte sich mit seinem Gewand in der Gondel. Weltweit wurden alle Breakdance-Fahrgeschäfte umgehend zurückgerufen und an der problematischen Stelle mit einer Abdeckmuffe versehen.

Problematische Stellen gibt es auf Jahrmärkten genug: Die Schienen des "Höllentaxis" und ähnlicher Fahrgeschäfte wie der "Raupe" sind nicht von Geländern geschützt. Ein Schubs im dichten Gedränge reicht aus, um auf die Gleise zu stürzen. Auch Bewusstlosigkeit, Panikattacken und Imponiergehabe können tödliche Folgen haben.

Kein Gurt, kein Bügel schützt die Fahrgäste. "Generell würde eine Bügelplicht für alle Fahrgeschäfte auf der Kirmes sicherlich Sinn machen", sagte uns ein Mitarbeiter des Tüv Rheinland.

Wilfried Zech von der Dekra sieht das ähnlich. Wenn solche Vorfälle wie am "Höllentaxi" öfter vorkommen, müsse man wohl über Sicherheitsbügel nachdenken, meint er. In Freizeitparks sind auch Fahrgeschäfte mit wesentlich geringerem Tempo mit Bügeln ausgestattet, etwa im Moviepark Bottrop. "Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle", sagt Sprecherin Antje Kurz-Möller. Im Phantasialand Brühl ist es ähnlich.

"Höllentaxi"-Chef Michael Senk denkt derzeit nur an das kleine Mädchen, das seinen Fuß verloren hat. Er will das Kind heute in der Klinik besuchen oder ihm wenigstens einen Gruß zukommen lassen – bevor er Moers heute Abend verlässt. Mit einem sehr unguten Gefühl.

Quelle: RP

 
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