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Moers: Koch klagt auf Wiedereinstellung

VON ULRICH JOPPICH - zuletzt aktualisiert: 29.11.2007

Moers (RPO). moers/neukirchen-vluyn Keine Einigung erzielten die sich streitenden Partien gestern in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, das im Alten Rathaus Moers tagte. Es ging um eine fristlose Kündigung, die der Erziehungsverein Neukirchen-Vluyn gegen Karl-Heinz S., Koch im Seniorenzentrum Matthias-Jorissen-Haus, ausgesprochen hatte.

Was war geschehen: Nach Darstellung des Arbeitgebers hat sich der Koch, der als Vertreter der SPD auch im Stadtrat sitzt, zwei Verfehlungen zu Schulden kommen lassen. Am 3. Dezember 2006 sei Hackfleisch angeliefert worden. Weil S. sich geweigert habe, das Fleisch zu bearbeiten, sei es am Tag darauf aufgetaut und noch immer unverändert vorhanden gewesen. Der zweite Vorwurf ist schwerwiegender: Am 20. April soll die Vertragsfirma gefrorenes Hackfleisch angeliefert haben, das S. erst nach Ablauf der Haltbarkeitsfrist von sechs Tagen bearbeitet haben soll.

Die Hauswirtschaftsleiterin des Seniorenheims habe das Fleisch gesichert und eine Probe ins Labor geschickt. Das Ergebnis gab gestern Richterin Duby bekannt: Das Fleisch war nicht mehr frisch, zwei Grenzwerte waren bereits überschritten, eine Gesundheitsgefährdung bestand jedoch nicht. Der Erziehungsverein kündigte dem Koch daraufhin fristlos. Karl-Heinz S. klagte auf sofortige Wiedereinstellung. Er habe sich in der Vergangenheit nie einem Vorwurf ausgesetzt und habe Hackfleisch auch nie unsachgemäß behandelt. Der Grund für die Kündigung liege vielmehr darin, dass man ihn als unbequemen Mitarbeiter habe loswerden wollen, verkündete gestern der Anwalt des Kochs. S. selbst war der Verhandlung wegen Erkrankung fern geblieben.

70 000 Euro Abfindung gefordert

Alternativ zur sofortigen Wiedereinstellung fordert der gefeuerte Koch eine Abfindung von 70 000 Euro, das entspreche einem Gehalt pro Beschäftigungsjahr (S. war 22 Jahre beim Erziehungsverein tätig). Der Arbeitgeber bot an, maximal eine Abfindung von 10 000 bis 15 000 Euro zu zahlen und die fristlose Kündigung gegen eine fristgerechte Kündigung auszutauschen. „Den Abfindungsbetrag können wir noch ein wenig aufstocken“, bot der Anwalt des Erziehungsvereins an. „Wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Man kann mit Fleisch nicht sorglos umgehen“, sagte die Richterin. „Es handelt sich um einen solch massiven Verstoß, dass man den Koch nicht weiter auf die alten Herrschaften loslassen konnte“, so der Anwalt des Erziehungsvereins. Die Parteien verhandeln jetzt weiter.

Quelle: RP

 
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