Neukirchen Vluyn: Kommt die Baumsatzung?
VON ULRICH JOPPICH - zuletzt aktualisiert: 06.09.2006Neukirchen Vluyn (RPO). Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn beschloss mehrheitlich, dass über das Thema in den vier Bürgerversammlungen Anfang des kommenden Jahres ausführlich informiert wird.
Wird als Folge der Zeder-Fällung im Juli auf dem Vluyner Platz eine Baumsatzung für die Stadt erlassen? Über dieses Thema diskutierten am Montag die Mitglieder des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses. Die Fraktion „NV Auf geht’s“ hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. „Mit dieser Satzung soll der noch vorhandene Baumbestand geschützt werden – zum Ziele der Erhaltung des Naturhaushaltes, der Pflege des Orts- und Landschaftsbildes als Raum der Naherholung, zur Verbesserung des Stadtklimas, zum Erhalt eines artenreichen Baumbestandes und von Lebensräumen für Tiere“, so lautete der Antrag, den die Fraktion Anfang Juli beim Bürgermeister eingereicht hatte.
Nein zur Einbahnstraße
Abgelehnt wurde in der Sitzung auch der Antrag von „NV Auf geht’s“, für die Niederrheinallee in Vluyn eine Einbahnstraßenregelung (stadtauswärts in Richtung Schaephuysen und stadteinwärts vom Vutz-Kreisel über den Nordring) einzurichten – unter anderem, weil eine Umwidmung bei Landesstraßen nicht möglich ist.
Ein weiteres Kapitel Bürokratie
CDU und SPD sprachen sich gegen den sofortigen Erlass einer Baumsatzung aus, die Grünen enthielten sich der Stimme, und der FDP-Vertreter hat im Ausschuss als sachkundiger Bürger nur beratende Funktion. Mehrheitlich wurde dann beschlossen, Anfang des kommenden Jahres bei den Bürgerversammlungen in Neukirchen, Vluyn, Niep und Rayen/Hochkamer umfassend über Für und Wider einer Baumsatzung zu informieren.
„Wer einer Baumsatzung für Neukirchen-Vluyn das Wort redet, muss sich darüber im Klaren sein, dass hier der private Gestaltungsspielraum unserer Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer Gärten und Freiflächen deutlich eingeschränkt und der Bürokratie ein weiteres Kapitel hinzugefügt wird“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Franzen. Für „populistische Schnellschüsse“ sei seine Fraktion nicht zu haben. Man werde diese Thematik nicht übers Knie brechen. Die CDU-Fraktion werde auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen und sich auch nicht von der Ankündigung von „NV Auf geht’s“ beeindrucken lassen, ein Bürgerbegehren im Falle einer Ablehnung starten zu wollen.
Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Zeller betonte gestern gegenüber der Rheinischen Post, dass man auf jeden Fall zunächst die Meinung der Bürger zu diesem Thema hören wolle, „damit sie auch die vollständige Tragweite einer solchen Satzung erkennen“. Man werde auf der einen Seite den Schutz der Bäume in die Waagschale werfen, auf der anderen Seite unter anderem die Möglichkeit, die eigenen Bäume nicht mehr fällen zu können.
„NV Auf geht’s“ will mit der Satzung erreichen, dass Bäume, die in einem Meter Höhe einen Umfang von mehr als 80 Zentimeter haben, nicht gefällt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen sollen Ordnungsstrafen von 50 000 Euro und mehr verhängt werden.
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