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Moers/Geldern Kunden ärgern sich über Telefon-Abzocke

Moers/Geldern · Über das "dreiste Verhalten" von Telefongesellschaften beschweren sich Kunden häufig bei der Verbraucherzentrale. Das geht aus dem Jahresbericht 2012 hervor. Senioren sind besonders gefährdet.

 Achtung Abzocke: Bei jedem vierten Verbraucherzentrale-Fall geht es um Verträge für Handy, Festnetz oder Internet.

Achtung Abzocke: Bei jedem vierten Verbraucherzentrale-Fall geht es um Verträge für Handy, Festnetz oder Internet.

Foto: Klaus Dieker

Georg Wenzel ist sauer auf seine frühere Telefongesellschaft. "Ich hatte sachliche Kritik an dieser Gesellschaft", sagt der 63 Jahre alte Gelderner. Wenzel kündigte im August alle Verträge mit dieser Telefongesellschaft — kurz darauf wurde ihm gesagt, das Kündigungsschreiben sei nicht eingegangen. Wenzel schickte eine weitere Kündigung. Als die Telefongesellschaft weiter von seinem Konto abbuchte, wandte er sich an die Verbraucherberatung in Moers.

Zunächst zeigte sich die Telefongesellschaft kooperativ. Dann aber der Rückschlag: "Trotzdem buchte die Gesellschaft wieder von meinem Konto ab", sagt Georg Wenzel. "Dann ging eine Mahnschreiben mit der Androhung von Repressalien bei mir ein." Er ging erneut zur Verbraucherberatung. Sein Fall zog sich über acht Monate hin. "Dann entschuldigte sich jemand, es sei ein Systemfehler gewesen. Das ist schon ein dreistes Verhalten."

Fälle wie die von Georg Wenzel kommen oft vor. Insgesamt waren es 6226 im Jahr 2012, wie gestern Gisela Daniels berichtete, als die Leiterin der Moerser Geschäftsstelle der Verbraucherberatung den Jahresbericht vorstellte. Ein echter Vergleich zum Vorjahr sei nicht möglich, so Daniels, da für 2012 nur die Fälle gezählt wurden und nicht mehr die anwesenden Personen.

Bei jedem vierten Fall geht es direkt um Verträge für das Mobiltelefon, das Festnetz oder das Internet. "Es gibt schlechte Beratung, irreführende Werbung und zum Teil auch arglistige Täuschung", so Gisela Daniels. So sei kürzlich eine ältere Dame bei ihr gewesen, die nur ihre Prepaidkarte für das Mobiltelefon verlängert haben wollte, der aber in der Geschäftstelle einer Telefongesellschaft gleich ein DSL-Vertrag für das Internet mitverkauft worden sei. "Dabei hat sie gar keinen Computer", so Gisela Daniels. Schließlich habe die Telefongesellschaft den Vertrag zurückgenommen. "Dabei gibt es normalerweise keine Möglichkeit des Widerrufes, wenn der Vertrag in einer Geschäft unterzeichnet wurde", erläutert die Leiterin der Verbraucherberatung. "Hier war aber klar, dass es rechtswidrig war, weil die Kundin keinen Computer hat."

Wenn es keine direkten Fälle zu Telefon und Internet sind, sind es bei der Verbraucherberatung oft indirekte, die über Telefon oder Internet abgeschlossen werden. Das beginnt bei "gewinnsicheren" Glückspielen, geht über den "einmaligen Kauf" von Gesundheitsmitteln, der sich kurz darauf als monatliche Abonnement entpuppt, und endet bei "günstigen" Verträgen für die Energieversorgung.

"Erstaunlich ist, wie oft den Anrufer aus den Callcentern schon die Kontonummer und anderen Kontodaten vorliegen", wundert sich Gisela Daniels über das "kriminelle Potential" mancher Anbieter. "Besonders oft haben die Anrufer Senioren im Visier."

(got)
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