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Moers: Macht der Paragraphen

VON HERIBERT BRINKMANN - zuletzt aktualisiert: 30.10.2008

Moers (RPO). Weil sie statt zwei Garagen eine Doppelgarage gebaut hat, darf eine Familie in Schwafheim keine Terrasse auf der Garage bauen. Auch ein Bürgerantrag führte nicht weiter, weil sich die Bauaufsicht auf die Bauordnung beruft.

Info

Baulast

Mit der Eintragung einer Baulast wird die Bebaubarkeit eines Grundstückes eingeschränkt. Bei einer Baulast verpflichtet sich der Eigentümer, etwas Bestimmtes zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die öffentlich rechtliche Willenserklärung braucht nicht notariell beurkundet zu werden, wirken aber auch gegenüber Rechtsnachfolgern.

„Kein gutes Gefühl“, hatte Hartmut Hohmann im Ausschuss für Bürgeranträge. Die Bauaufsicht der Stadt Moers hatte erklärt, eine Baugenehmigung für den Bau einer Dachterrasse in Schwafheim nicht zu erteilen. Hohmann fragte sich und seine Kollegen, ob die Gesetze für die Bürger da sind oder die Bürger für die Gesetze? Dort, wo es niemanden stört, kann der SPD-Politiker die Ablehnung nicht verstehen. Wenn sich Gesetze so gegen die Bürger richteten, sei Politik schwer plausibel zu machen. Trotzdem wurde der Bericht der Verwaltung akzeptiert, denn „wir können und wollen Recht nicht beugen.“

Terrasse für die Abendsonne

Familie Hilbertz hat im Schwafheimer Neubaugebiet am Martin-Luther-Ring ein schmuckes Haus mit Garten erworben. Da der Garten nach Norden ausgerichtet ist, kam Klaus Hilbertz die Idee, auf der Doppelgarage eine Terrasse anzulegen. Da sie nach Westen zeigt, könne man abends dort noch den letzten warmen Sonnenschein genießen, wenn es im Garten schon schattig ist.

Flugs ging er zum Rathaus und teilte der Bauaufsicht sein Vorhaben mit. Doch dort wurde ihm ziemlich unwirsch und arrogant mitgeteilt, ein Antrag wäre in fünf Minuten vom Tisch, da könne er den besten Anwalt der Welt nehmen. Die Verwaltung argumentiert, dass die Doppelgarage, die fast an die Grundstücksgrenze heranreicht, durch eine zusätzliche Nutzung als Dachterrasse ihre Eigenschaft als „im Grenzbereich privilegiertes zulässiges Vorhaben“ verliere.

Das sei keine kommunale Entscheidung, sondern an die Bauordnung des Landes gebunden. Wenn der Nachbar mit einer Baulast auf seinem Grundstück einverstanden gewesen wäre, hätte die Terrasse trotzdem genehmigt werden können. Doch der Nachbar lehnte ab.

Hilbertz stellte einen Bürgerantrag auf Befreiung oder Sondergenehmigung. Ausschussvorsitzende Maren Schmidt war auch persönlich – als einzige – vor Ort und machte sich ein eigenes Bild.

Dem Neu-Schwafheimer war von der Verwaltung erklärt worden, wenn er statt einer Doppelgarage zwei Einzelgaragen nebeneinander gebaut hätte, wäre eine Terrasse auf einer Garage genehmigungsfähig. Er könne auch einen Balkon über einer Garage anbringen lassen, doch die dürfe sich nicht auf der Garage abstützen.

Das Haus des Nachbarn ist rund 150 Meter von der Garage entfernt, Klaus und Gabriele Hilbertz würden von ihrer Terrasse niemanden ins Fenster schauen. Joachim Fenger (CDU) gab zu bedenken, dass jedes Gesetz einen Ermessensspielraum zulasse.

Martin Höschen, Leiter der Bauaufsicht, sah keinen Spielraum bei der Bauordnung, auch unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Moerser Bürger. Antragsteller und Politiker blieben unbefriedigt, die Verwaltung sieht sich im Recht.

Quelle: RP

 
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