Moers: Mit Blumen ist es nicht getan
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 08.11.2008Moers (RPO). Die Caritas bietet Täter-Opfer-Ausgleich an. Doch noch immer kommt diese Maßnahme nach einer Straftat zu selten zum Einsatz. Sozialpädagogin Ute Schlüpner vom Caritasverband Moers-Xanten ist Konfliktschlichterin.
Ein genuscheltes „’tschuldigung gilt nicht. Wenn Opfer und Straftäter zum Gespräch aufeinandertreffen, setzt das harte Arbeit von beiden Seiten voraus. Noch immer kommt der Täter-Opfer-Ausgleich (TAO) viel zu selten als Maßnahme nach einer Straftat zum Einsatz, findet Sozialpädagogin Ute Schlüpner vom Caritasverband Moers-Xanten, der diese Mediation anbietet. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Maßnahme: Der Sachverhalt ist klar, beide Parteien erkennen das an, stimmen einem Gespräch zu, und – unerlässlich – der Täter zeigt Einsicht, Reue und Interesse an einer Wiedergutmachung. „Wer sagt: ‚Schade, dass ich nicht fester zugeschlagen habe’, dem würde man niemals einen Täter-Opfer-Ausgleich vorschlagen”, erklärt Schlüpner.
Auf Augenhöhe begegnen
Der Ausgleich wirkt sich strafmildernd aus oder führt sogar zur Einstellung des Gerichtsverfahrens. Ein eindrucksvolles Beispiel hat Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser vor einiger Zeit im Klever Schwurgericht erlebt, als ein versuchter Totschlag verhandelt wurde: Während des Prozesses bot der Täter dem Opfer ganz überraschend die Zahlung von 10 000 Euro Schmerzensgeld in Raten an. „Das hat sich auf das Urteil für den Angeklagten sehr positiv ausgewirkt”, erinnert Moser sich. Meistens geht es jedoch nicht um solch hohe Summen. In einer Zeit, in der bei Jugendlichen „cool sein” zählt, wird eine einfache ehrliche Entschuldigung schon zur echten Herausforderung. Die Opfer haben die Möglichkeit, dem Täter auf Augenhöhe zu begegnen, nachdem sie zuvor – möglicherweise bei einer Schlägerei – „kleingemacht” worden sind. Für Ute Schlüpner funktioniert der Täter-Opfer-Ausgleich nur nach bestimmten Spielregeln. „Es ist immer nur ein Angebot, immer freiwillig. Man kann niemanden verpflichten, sich zu vertragen.” Kloppereien unter Jugendlichen oder Graffitisprühen sind klassische Fälle, in denen der Ausgleich zu Anwendung kommt. Wenn der Täter Reue zeigt, weisen Polizei und Staatsanwaltschaft bisweilen gleich nach der Tat auf diese Möglichkeit hin. Eine neutrale Konfliktschlichterin klärt jeweils einzeln mit Täter und Opfer deren Bereitschaft, Zweifel, Fragen und Erwartungen ab. „Die Begegnung muss gut vorbereitet werden. Beide Seiten müssen sich darüber klar werden, was sie sich davon erhoffen, damit keiner hinterher enttäuscht ist.” Erst wenn alle Zweifel geklärt sind, kommt es zum Treffen im Beisein des Konfliktschlichters. Nicht selten haben sich die Opfer auch ein ganz falsches Bild vom Täter gemacht. Wie jener Mann, dessen Haus von einem Graffiti-Sprayer verunstaltet worden war. Der Mann hielt ihn für einen gerissenen Burschen. Erst als er dann einem unsicheren Jugendlichen gegenübersaß, änderte er seine Haltung und wurde unerwartet milde in seinen Entschädigungsforderungen.
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