Moers Moers Festival wird NRW-Festival

Moers · Das Land will einen Beitrag zum Erhalt des Moers Festivals leisten. Wie Ulrich Greb, Geschäftsführer der Moers Kultur GmbH, gestern mitteilte, beabsichtigt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, den Landeszuschuss – vorbehaltlich der noch ausstehenden Haushaltsentscheidung – ab 2014 auf 150 000 Euro jährlich zu verdoppeln.

Das Land will einen Beitrag zum Erhalt des Moers Festivals leisten. Wie Ulrich Greb, Geschäftsführer der Moers Kultur GmbH, gestern mitteilte, beabsichtigt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, den Landeszuschuss — vorbehaltlich der noch ausstehenden Haushaltsentscheidung — ab 2014 auf 150 000 Euro jährlich zu verdoppeln.

Außerdem soll der Bezug des Festivals zum Land Nordrhein-Westfalen inhaltlich und im Namen transportiert werden.

So werde überlegt, den Namen NRW in den Festivaltitel zu übernehmen. Weitere Förderaktivitäten würden laut Greb vom Ministerium begleitet und unterstützt. Die Verdoppelung des Landeszuschusses kompensiert allerdings nicht den Sparbeitrag, den das Festival leisten muss, damit die hoch verschuldete Stadt Moers in den Stärkungspakt Stadtfinanzen aufgenommen wird. Beim Festival müssen 224 000 Euro eingespart werden. Weitere Förderaktivitäten würden vom Ministerium begleitet und unterstützt.

Das zunehmende Engagement des Landes setzte allerdings voraus, dass der Anteil der Stadt Moers — wie im Haushaltssanierungsplan vorgeschlagen — dann 336 000 Euro beträgt. Zur Kompensation der verbleibenden Fehldeckung im Festivaletat prüft Geschäftsführer Ulrich Greb gemeinsam mit dem künstlerischen Leiter, Reiner Michalke, zurzeit Konzepte zur Senkung der Infrastrukturkosten, für deren Umsetzung ebenfalls Landesmittel in Aussicht gestellt wurden.

Das Schlosstheater Moers wird laut Greb bereits im Rahmen des von der Landesregierung initiierten Theaterpakts in erheblichem Umfang zusätzlich gefördert. Damit würden die vom Haushaltsicherungskonzept 2010 beschlossenen Kürzungen kompensiert.

(RP/rl)
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