Moers: Schlappe für Moschee-Gegner
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 29.02.2008Moers (RPO). Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Baugenehmigung der Moschee Römerstraße abgelehnt. Es reiche, dass eine Nutzungskonzept für das Haus besteht, an das sich der Kulturverein halten muss. Sonst droht die Schließung.
moers/Düsseldorf Das Kläger-Ehepaar, ihr Anwalt und die übrigen Anwohner der Trajanstraße hatten das Verwaltungsgericht (VG) schon verlassen, als der Vorsitzende Jörg Dohnke das Urteil bekannt gab. Sie wussten schon, was der Richter sagen würde: Die Klage gegen die Baugenehmigung der Moschee an der Römerstraße wird abgelehnt. Eine Berufung lässt das VG nicht zu. Dem Weiterbau des 736 Quadratmeter Nutzfläche beinhaltenden Multifunktionshauses des Diyanet-Kulturvereins steht somit – zumindest formal – nichts mehr im Wege. Die Baugenehmigung, so Richter Dohnke, sei in Ordnung. Was an Lärm und Beeinträchtigungen durch vermehrten Verkehr auf die Nachbarn zukomme, sei „im Rahmen des Zumutbaren.“
Frage des Tages
Ein Argument der Moscheebaugegner ist die Parkplatzfrage. Wir würden gern wissen, wie Sie die Situation einschätzen. Glauben Sie, dass im Umfeld der Moschee an der Römerstraße ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen?
Hochbetrieb nur an zwei Tagen?
Es komme nun alleine darauf ein, ob und wie der Kulturverein die mit der Baugenehmigung verbundenen Auflagen umsetzt, wenn das große Moscheegebäude fertig gestellt ist: Tagsüber dürfen sich höchstens 200 Besucher im Haus aufhalten, nachts nicht mehr als 70. Ab 22 Uhr werden die Parkplätze abgesperrt. „Sollte das nicht klappen, kommt es zum Nutzungsentzug“, mahnte der Richter. Dann werde die Moschee von Amts wegen geschlossen und versiegelt. Die Nachbarn können sich aber nicht vorstellen, dass man tatsächlich so rigoros gegen ein Gotteshaus vorgehen würde. Sie befürchten, dass trotz aller angedrohten Sanktionen bis zu 400 Menschen das Haus zeitgleich besuchen könnten. Und dass nur an den zwei großen islamischen Feieratagen Hochbetrieb herrschen wird, wie es der Anwalt des Diyanet-Kulturvereins versprach, glauben die Anwohner auch nicht. „Während des gesamten Fastenmonats Ramadan konnten unsere schulpflichtigen Kinder in der Nacht nicht schlafen“, gab der klagende Familienvater zu Bedenken. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Zwei Mal bereits landete der Nachbarschaftsstreit im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Zwei Mal wurde ein Baustopp verhängt. Zum dritten Mal hatte die Stadt Moers eine Baugenehmigung erteilt. Beim VG lag der Fall drei Mal. Angemerkt
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