Neukirchen-Vluyn Sind nicht gegen die Feuerwehr

Neukirchen-Vluyn · Marco Peter und Klaus Tegtmeier erläutern als Anwohner des geplanten Kombistandorts ihre Sicht der Dinge: "Wir wehren uns gegen die massive Veränderung des Wohnumfeldes und damit der Wohnqualität".

Stadtfeuerwehrfest in Leverkusen 2011
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Die Anwohner im Bereich des Wohngebietes rund um den Kombistandort für Feuerwehrgerätehaus und Baubetriebshof an der Tersteegenstraße fühlen sich durch Medienberichte und die Reaktionen einer Bürger in eine völlig falsche Ecke gerückt. "Der Standort für das Feuerwehrgerätehausan der Tersteegenstraße ist für uns unverrückbar, daran zweifeln wir nicht, das kritisieren wir nicht", stellten Marco Peter und Klaus Tegtmeier jetzt im Gespräch mit dem "Grafschafter" klar.

"Was wir nicht haben wollen, ist der gewerbliche Charakter des künftigen Baubetriebshofs, der unser Wohngebiet im Charakter verändert", sagt Peter. "Uns allen war klar, dass wir niemals nur auf Äcker und Wiesen schauen würden. Wir sind aber davon ausgegangen, dass wir in ruhiger Wohnlage mit viel Grün bauen würden. Wir sind aber nicht davon ausgegangen, dass sich die Nutzung der Grundstücke rund um unsere Häuser ändern würde", betont er.

Die Verwaltung bestreite vehement, dass sich der Wert der Immobilien durch das Bauprojekt ändern würde. "Das ist nicht der Fall; nach Auskunft unabhängiger Immobilienmakler würden unsere Häuser um bis zu 30000 Euro an Wert verlieren. Ich habe für mich und meine Familie eine Investition in die Zukunft, also auch für meine Alterssicherung, getätigt. Ich will nicht, dass das geschmälert wird. Wir wehren uns im Kern nur gegen den Baubetriebshof. Wir fühlen uns in dem gesamten Abwägungsprozess nicht wahrgenommen. Niemand ist in irgendeiner Weise auf uns zugegangen. Am runden Tisch hat die Stadt uns trotz eines Antrags der Grünen ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Fraktionen verweigert. Es wurde keinerlei Bereitschaft gezeigt, den Kombibau näher an die Lintforter Straße zu legen", so die Kritik der beiden Anwohner.

Man habe für einen Klage den Hebel nur in Zusammenhang mit Nachbarschaftsrechten ansetzen können. Der Anwalt der Stadtverwaltung habe in seiner Stellungnahme zur Klage auch die Martinshörner der Feuerwehrwagen angesprochen. "Daher mussten auch wir in der Klageschrift dazu umfangreich Stellung nehmen. Wir kämpfen nicht gegen die Feuerwehr. Wir waren von Anfang an einhellig der Meinung, dass wir nicht gegen den Feuerwehr-Standort vorgehen würden", betonen Peter und Tegtmeier. "Gleichwohl haben wir zu Beginn der Bürgerbeteiligung unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die Geeignetheit des Standortes geäußert und unter anderem auf Dinge wie Schulweg, uneinsichtige Verkehrsführung etc. hingewiesen".

Viele unbeantwortete Fragen

Bei der Größenordnung des Bauprojektes müsse man damit rechnen, dass dort viel passiere. Und eben dies, was sich auf dem Gelände alles abspielen kann — wer benutzt welchen Parkplatz, welche Ausfahrt, wie viel Fuhrpark wird bewegt, wo, wann und wie lang finden die Übungen der Feuerwehr statt? — alles dies lasse der Bebauungsplan und die Baugenehmigung der Stadtverwaltung offen.

"Daher kam das Gericht zu dem Beschluss, dass die auf die benachbarten Grundstücke einwirkenden Lärmimmissionen völlig unbestimmt seien und dies eine Verletzung der Nachbarschaftsrechte darstellt. Ob der Lärm zulässige Werte überschreitet, muss das Gericht klären. Wir wehren uns gegen die massive Veränderung des Wohnumfeldes und damit der Wohnqualität."

(RP)
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