Moers: Steuererhöhung ist unsozial
VON DIRK MÖWIUS - zuletzt aktualisiert: 16.02.2010Moers (RPO). Der Verein Haus und Grund Grafschaft Moers protestiert gegen die geplante Anhebung der Grundsteuer B. Mieter, Wohnungseigentümer und Eigenheimer würden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zusätzlich belastet.
Langsam erkennt man in Moers, was der Nothaushalt für alle Moerser bedeuten könnte. Nach den Kulturschaffenden, die als erste Alarm geschlagen hatten, meldete sich der Verein Haus und Grund Grafschaft Moers zu Wort. Er warnt die Moerser Politik vor der nun durch Kämmerer Wolfgang Thoenes angekündigten Anhebung der Grundsteuer B in Moers.
Wettbewerb um Gewinne
Es könne nicht sein, dass "auf Grund eines überdimensionierten Rathausneubaus, Träumereien von einem unterirdischen Parkhaus, neu geschaffener Pöstchen für Ratsmitglieder und mangelhafter Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Kreis, Land und Bund die als unsozial zu betrachtende Grundsteuer B erhöht wird", schreibt Pressesprecher Markus Kruse. Moers gerate beim Wettbewerb um die Gewinnung von Neubürgern, insbesondere junger Familien, langfristig weiter ins Hintertreffen, so Haus und Grund. Kruse argumentiert: "Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B trifft alle. Mieter, Wohnungseigentümer und Eigenheimer werden in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten zusätzlich belastet". Der Vorsitzende der Eigentümerschutzgemeinschaft Knut Giesen habe bereits nach dem Rathausneubau öffentlich allen Moerser Politikern eine Wette angeboten, dass für den überdimensionierten Neubau durch die Hintertür die Grundsteuer erhöht wird. Leider habe er recht behalten. Schon damals seien Reaktionen der Politik ausgeblieben. Die Erhöhung der Grundsteuer sei das falsche Signal zur falschen Zeit, so Haus und Grund. Offenbar seien politischen Entscheidungsträgern Einsparungen im kommunalen Haushalt und bei sich selber schwerer zu vermitteln, als Steuererhöhungen, die jeden Einwohner treffen. Jetzt seien alle Bürger aufgefordert, ihre Stimme gegen die nun erstmals öffentlich gemachten Pläne zu erheben.
Laut Haus und Grund könne die Grundsteuer auch nicht damit gerechtfertigt werden, sie beteilige die Bewohner einer Kommune an den Ausgaben der öffentlichen Hand. Denn über den kommunalen Finanzausgleich erhalten die Gemeinden ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Steuern wie Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie an der Umsatzsteuer. Das Grundeigentum werde bereits durch eine Vielzahl grundstücksbezogener Gebühren, Beiträge und Umlagen immer stärker belastet.
Zudem würden die städtischen Grundsteuereinnahmen ohnehin auf Grund von Wertfortschreibungen und Neuerschließungen jährlich ansteigen – ganz ohne eine Erhöhung des Hebesatzes.
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