Moers: Stiefeltern und Fragen zum Unterhaltsrecht
zuletzt aktualisiert: 07.02.2007Moers (RPO). NIEDERRHEIN (rp) Nach der letzten Hartz IV-Reform wird bei Kindern, die mit ALG-II-Bezieherinnen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, auch das volle Einkommen der Stiefeltern bzw. Stiefpartner mit angerechnet, obwohl diese nicht die leiblichen Eltern sind. Nunmehr haben zwei Sozialgerichte in Berlin und Oldenburg entschieden, dass diese Regelung verfassungswidrig sei. Betroffene, die zu dieser Problematik Fragen haben, können sich an die Beratungsstelle für Arbeitslose wenden.
Info Homberger Straße 73, Moers, Tel. 0 28 41/88 33 240.
Quelle: RP
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