Moers: Stiftung trägt St. Josef
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 07.10.2006Moers (RPO). Der Name bleibt: Nicht mehr die Kirchengemeinde, sondern eine Stiftung ist jetzt Träger des Krankenhauses St. Josef. Die Entscheidung wurde auch mit Blick auf Fusionen der Moerser Pfarreien getroffen.
St. Josef – das ist in Moers zu einer richtigen Marke geworden. Auch in Zukunft soll das Krankenhaus unter diesem Namen und mit katholisch-christlicher Philosophie für die Bürger da sein. Damit das Hospital nicht irgendwann, wenn sich die Pfarreien in Moers neu geordnet haben, verkauft werden kann, ist jetzt die „Stiftung St. Josef Krankenhaus Moers“ ins Leben gerufen worden. „Nun ist nicht mehr die Kirchengemeinde, sondern die Stiftung Träger des Krankenhauses“, erklärt Pfarrer Heinrich Bücker, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der St. Josef Krankenhaus GmbH ist.
Für Patienten ändert sich nichts
Geöffnete Türen
Am übernächsten Sonntag, 22. Oktober, lädt das St. Josef Krankenhaus zum Tag der offenen Tür ein.
Um 11 Uhr findet ein Gottesdienst statt. Danach können die Besucher die Leistungen des Krankenhauses und des Ärztezentrums begutachten. Besonders erläutert wird der eben fertig gestellte Neubau.
Das Hospital ist damit vollkommen unabhängig von Fusionsüberlegungen der Moerser Kirchengemeinden. „Auch hier am Ort werden Pfarreien zusammengelegt“, sagt Pfarrer Bücker. „Vielleicht wird es zwei, vielleicht drei geben.“ Die Zukunft des Krankenhauses soll aber nicht von Zufallsentscheidungen im kirchlichen Bereich wie Vorstandswahlen, Fusionen oder Neubesetzungen von Pfarrstellen tangiert werden, die dann möglicherweise anstehen. Für die Mitarbeiter und Patienten ändert sich nichts, unterstreicht auch Geschäftsführer Heinrich Röwer. Dienstherr für die Beschäftigten bleibt die St. Josef Krankenhaus GmbH. Die seelsorgerische Betreuung im Hospital bleibt garantiert. Denn eines der sechs katholischen Stiftungs-Vorstandsmitglieder muss ein Seelsorger sein.
Da es sich um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts handelt, hat die bischöfliche Behörde in Münster die Aufsicht. „Für Spenden können auch Bescheinigungen ausgestellt werden“, erklärt Röwer und weist auf die neue Möglichkeiten von Zustiftungen hin: Im Gegensatz zu einer Spende fließt die Zustiftung ins Vermögen der Stiftung ein und wird nicht für laufende Ausgaben verwendet.
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