Moers: Tödliche Schüsse
VON ULRICH JOPPICH - zuletzt aktualisiert: 09.06.2007Moers (RPO). Sachverständige hatte gestern im Verfahren wegen Totschlags gegen Bernd-Dieter T. das Wort: Es ging um die Obduktion der Leiche und die Echtheit der Unterschriften auf dem „letzten Willen“ des Ehepaars.
neukirchen-vluyn/kleve Die 57-jährige Britte T. starb am Abend des 17. Oktober 2006 durch zwei schnell hintereinander abgefeuerte Schüsse aus nächster Nähe. Ihr wegen Totschlags angeklagter Ehemann Bernd-Dieter T. hat die Schüsse abgegeben – nach seiner Darstellung aufgrund eines vorher gefassten Entschlusses zum gemeinsamen Selbstmord.
„Unser letzter Wille“
Schulden in Höhe von rund 700 000 Euro, die nach Anlagenbetrügereien aufgelaufen waren, hätten sie in eine ausweglose Situation gebracht, so der Angeklagte, der nach den tödlichen Schüssen auf die Ehefrau die Waffe dann doch nicht gegen sich selbst richtete. Mit dem Auto brachte er am Morgen des 19. Oktober die Leiche der Ehefrau zur Polizeiwache in Kamp-Lintfort, wo er den Trommelrevolver, Kaliber 38, auf den Tresen legte und den Beamten mitteilte, dass er seine Frau erschossen habe.
Prozessbeteiligte
Das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kleve wird geleitet vom Vorsitzenden Richter Ulrich Knickrehm, Staatsanwältin Claudia Bitter vertritt die Anklage, Rechtsanwalt Oliver Ufermann aus Duisburg ist Verteidiger des 58-jährigen Angeklagten Bernd-Dieter T. aus Kamp-Lintfort.
In einem Brief mit der Überschrift „Unser letzter Wille“ vom 15. Oktober hatten Bernd-Dieter und Brigitte T. ihren gemeinschaftlichen Selbstmord angekündigt. Im zweiten Teil des 20-zeiligen „Testaments“ stand in einem von der Ehefrau unterzeichneten Zusatz, dass es sich um Sterbehilfe handele, wenn ihr Mann sie töten würde. In einem umfangreichen Gutachten hatte eine Sachverständiges des Landeskriminalamtes festgestellt, dass die Unterschriften „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ echt seien und es sich nicht um eine „Nachahmungsfälschung“ handeln würde. Mit ebenso klarer Sicherheit wurde festgestellt, dass der Angeklagte den gesamten Text dieser Verfügung geschrieben hat.
Mit unbewegter Miene verfolgte der Angeklagte anschließend die Ausführungen von Dr. Lars Althaus, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Duisburg, zur Todesursache. Bei der Obduktion der Leiche am 20. Oktober habe er zwei Schussverletzungen festgestellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei der erste Schuss aus nächster Nähe in die Brust abgegeben worden. Das Projektil habe das Brustbein durchschlagen, dann Herzbeutel, Zwerchfell, Leber und Bauchspeicheldrüse perforiert und sei dann unterhalb der rechten Niere stecken geblieben.
Keine Spuren beseitigt
Der zweite, sofort tödliche Schuss sei an der linken Halsseite in den Kopf eingetreten, habe Halswirbel zertrümmert und sei im Bereich der Mundhöhle wieder ausgetreten, wobei mehrere Zähne herausgerissen worden seien. Die Untersuchung des Blutes habe einen Blutalkoholgehalt von 1,39 Promille ergeben. Ein Polizeibeamter, der am 20. Oktober in Kamp-Lintfort, Dienst getan hatte, erklärte, er habe im Auto des Angeklagten kein Projektil gefunden und an Arm, Knie, Schuh und Hose der Getöteten Grasanhaftungen entdeckt.
Auf dem Fahrersitz und an der Innenseite der Fahrertür seien Blutspritzer gewesen. Anzeichen dafür, dass jemand versucht habe, Spuren zu beseitigen, habe er nicht festgestellt.
Info Das Verfahren wird am Mittwoch, 13. Juni, 9 Uhr, im Saal A 110 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts Kleve (Schwanenburg) fortgesetzt. An diesem Tag sollen unter anderem mehrere Polizeibeamte, ein Sachverständiger und weitere Zeugen vernommen werden.
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