Moers: Ufo-Angst wegen ,Skylaternen'
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 15.06.2009Moers (RPO). Die neumodischen Miniaturheißluftballone wirken am Nachthimmel wie "geisterhafter Flugobjekte". In vielen Gegenden, so auch im Regierungsbezirk Düsseldorf, braucht man zum Steigenlassen unbedingt eine Genehmigung.
Grafschaft Ein Feuerball am nächtlichen Himmel über Moers. Keine Sternschnuppe, kein Heißluftballon, kein Flugzeug. Rasant steigt das feurige Flugobjekt in westliche Richtung auf, wie an der Schnur gezogen, immer höher, und verschwindet dann für die hiesigen Augen irgendwo über Duisburg. Das war am Pfingstwochenende. Als diese Phänomene im vergangenen Sommer erstmalig in der Region auftraten, gingen besorgte Anrufe bei Polizei sowie Feuerwehr ein – und die Ufo-Portale im Internet füllten sich.
2000 Jahre alte Tradition
Bei den "unbekannten Flugobjekte", "Feuerbällen" oder "seltsamen Meteoriten" handelt es sich um so genannte Himmelslaternen oder Skylaternen. Die kleinen Heißluftballons bestehen aus einer Brennvorrichtung, die von einem Papierkörper umgeben ist. Sie wurden vor 2000 Jahren in China vom Heerführer Kong Ming erfunden und waren zwei Jahrtausende lang nur in China bekannt. Und nun kommen sie als Partygag auch nach Deutschland. Wer in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln Skylaternen aufsteigen lassen möchte, braucht dazu eine Genehmigung. Bei den Fluglaternen handelt es sich nämlich nach Auffassung der Bezirksregierung als für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständigen Luftfahrtbehörde um Luftfahrzeuge.
Himmelslaterne
Konstruktion Eine nach unten geöffnete Papiertüte wird durch einen Rahmen aus dünnen Bambusrohren und Draht aufgespannt. Im Durchschnitt ist die Laterne einen Meter hoch und hat einen Durchmesser von 60 Zentimetern. Brennvorrichtung In der Öffnung hängt ein mit einer brennbaren Flüssigkeit oder Wachs getränkter Baumwollstoff, Papier oder poröser Körper. Die Flamme beleuchtet die Laterne und erwirkt den Auftrieb, wie bei einem Heißluftballon. Nach längstens 15 Minuten soll der Brennstoff ausgebrannt sein, dann sinkt die erloschene Laterne zu Boden.
"Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigte Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden", sagt Sarah Saretzki von der Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf und warnt: "Die Überprüfung des Antrages ist kostenpflichtig. Das Aufsteigenlassen ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar." Nicht nur im Internet kann man die Himmelslaternen, zum Beispiel unter dem Markennamen Flammea, kaufen, sondern auch in Einzelhandelsgeschäften. Auch in Moers. "Luftrechtlich gibt es keine Rechtsgrundlage um den Verkauf zu verbieten", so Saretzki.
Brände durch Laternen
"Die Dinger sind nicht ohne", warnt Polizeiupressesprecher Egbert Doernemann. In Dorsten brannte zum Beispiel eine Skylaterne im Mai 2008 ein Loch in eine Markise. In Elsdorf brannte im September 2008 eine Sky-Laterne ein Loch in ein Schuldach, setzte am 2. Weihnachtstag 2008 setzte solch eine Laterne in Minden die Kunststoffeindeckung einer Garage in Brand. In Berlin brannte in der Silvesternacht eine Yacht nieder.
Info Im Regierungsbezirk Düsseldorf müssen Genehmigungen bei der die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 (Luftfahrtbehörde), Cecilienallee 2, 40474, Tel. 0211 4752284, beantragt werden.
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